Seit dem 1. August 2023 gelten deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken. Die Regelungen gewährleisten einen einheitlich hohen Umweltschutzstandard, geben Herstellern sowie Verwendern Rechtssicherheit und sollen Ersatzbaustoffe für Bauvorhaben attraktiver machen.
Die Ersatzbaustoffverordnung legt seit dem 1. August erstmalig die Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken für ganz Deutschland einheitlich fest. Damit, so das Bundesumweltministerium (BMUV), könnten private und öffentliche Bauherren, die sich bisher mit den jeweils spezifischen Regelungen der Bundesländer auseinandersetzen und im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen mussten, nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe rechtssicher ohne wasserrechtliche Erlaubnis bundesweit verwenden. So sollen in Deutschland künftig vermehrt recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.
Das Ministerium hält die Neuregelungen für „einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor“, wie der parlamentarische Staatssekretär Christian Kühn betont. „Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln. Doch wir wollen noch weitergehen: Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten. Damit werden sie auch für Bauherren attraktiver. Keine Gemeinde will zum Beispiel einen Kindergarten aus Bauabfällen errichten, sondern aus guten Baustoffen, von denen keine Gesundheitsgefahren und andere Sicherheitsrisiken ausgehen. Deswegen brauchen wir im nächsten Schritt eine weitere Verordnung, die bestimmt, wann mineralische Stoffe nicht mehr als Abfall gelten.“
Verbände monierten fehlende Regelung zur Abfalleigenschaft
Genau dies hatten verschiedene Verbände in den vergangenen Monaten kritisiert. Es fehle eine Regelung, die sicherstellt, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe nicht als Abfall betrachtet werden, monierte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) im Mai. Die Formulierung der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) las sich ganz ähnlich: Nach wie vor sei nicht geregelt, wann die Abfalleigenschaft eines Baustoffs endet – Recyclingbaustoffe würden damit im Rechtssinne zum Teil noch als „Abfall“ gelten. Auch im Bundesumweltministerium wird das Problem also gesehen: In einem nächsten Schritt sollen qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe nicht mehr als Abfall behandelt werden müssen, sondern Produktstatus erlangen können. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben sei aber eine gesonderte Verordnung erforderlich, um das Ende der Abfalleigenschaft zu regeln. Das BMUV beabsichtige, in diesem Jahr einen Entwurf vorzulegen.
Mineralische Abfälle sind massebezogen der größte Abfallstrom in Deutschland. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. In diesen Abfällen steckt ein enormes Recycling-Potenzial: Sie können zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden. Weitere Informationen >>>