Die unlängst vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung der am 1. August 2023 in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung stößt auf Kritik des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Es fehle eine Regelung, die sicherstellt, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe nicht als Abfall betrachtet werden.
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen der Verordnung beinhalten insbesondere Klarstellungen für den Vollzug und Aktualisierungen der Verweise auf Regelwerke. Es wurden aber auch umfangreiche Anforderungen an Güteüberwachungsgemeinschaften neu aufgenommen. „Was aber nach wie vor fehlt, das sind klare und praktikable Kriterien zum Abfallende“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des ZDB Felix Pakleppa. „Bundesweit zu regeln, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Bauprodukte – das wäre der entscheidende Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in der Bauwirtschaft gewesen. Auch der Versuch, die Ersatzbaustoffverordnung durch Klarstellungen praxistauglicher für die Anwender und den behördlichen Vollzug zu gestalten, ist nicht wirklich gelungen.“
Der ursprüngliche Regierungsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung vom Mai 2017 sah noch einige Kriterien zum sogenannten Abfallende vor, die jedoch vom Bundesumweltministerium zurückgenommen wurden. Ohne eine Regelung zum Abfallende verblieben Ersatzbaustoffe aber bis zum Einbau im Abfallrecht und würden sich als gleichwertige Bauprodukte am Markt nicht durchsetzen, so der ZDB. „Welcher Bauherr wird in seinem Bauvorhaben Recyclingmaterial verwenden, wenn er damit rechtlich gesehen Abfall verbaut? Die Akzeptanz dieser Materialien steht und fällt mit der Gütesicherung für Ersatzbaustoffe und dem daran gekoppelten Ende der Abfalleigenschaft. Das schont Ressourcen und stärkt eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft! Dafür fordern wir so schnell wie möglich die Vorlage einer Verordnung zum Abfallende“, so Pakleppa abschließend. Weitere Informationen >>>