Am 2. Februar 2023 findet im Kongresszentrum der Dortmunder Westfalenhallen das 29. Fachsymposium der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB NRW) „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ statt.
Mit hochkarätigen Fachvorträgen über aktuelle Themen und Entwicklungen hat sich das Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ mittlerweile zu einem wichtigen Expertentreff der Branche mit bundesweiter Bedeutung entwickelt, zu der die LIB NRW gemeinsam mit der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) einlädt. Dipl.-Ing. Siegfried Bepple, Geschäftsführer der GQ Quadflieg Bau GmbH, Würselen, und Obmann des Güteausschusses der LIB NRW eröffnet die Veranstaltung mit einem Vortrag über die DIN 18349 und die Vielzahl der Regelwerke, die in der Betoninstandhaltung zu beachten sind. Bepple fragt: „Muss man das denn alles für die Praxis wissen?“ Einen Blick über den Tellerrand bieten DI Bernhard Tatzl und Ing. Günter Vogl, geschäftsführende Gesellschafter der Vogl.Plus GmbH, Irdning (Österreich). Im Fokus steht die EN 1504 und deren Umsetzung in anderen EU-Ländern. Anhand von abgewickelten Baustellen der Vogl.Plus GmbH geben die Referenten dabei einen Überblick über die Instandsetzung in Österreich und die damit verbundene Umsetzung der EN 1504 samt weiteren Regelwerken und Festlegungen.
„Balkone, Laubengänge, Fassaden – Die permanenten Sorgenkinder“ lautet das Thema des Vortrags von Prof. Dr.-Ing. Rainer Auberg, geschäftsführender Gesellschafter der Wissbau GmbH, Essen. „Häufig,“ beklagt der Referent dabei, „wird der Sachkundige Planer erst hinzugezogen, wenn erhebliche sichtbare Schäden vorliegen, die dann schon die Verkehrssicherheit und Tragfähigkeit beeinträchtigen, so dass häufig eine kostenintensive Instandsetzung erforderlich wird.“ Bei vielen Objekten im Bestand könne jedoch durch vorzeitige Schutzmaßnahmen eine signifikante Verlängerung der Nutzungsdauer erreicht werden, wenn das Verständnis bei den Eigentümern zur vorausschauenden Instandhaltung geweckt werde. Auberg verweist dabei auf das neue Regelwerk TR Instandhaltung, in dem dieser Gedanke der ganzheitlichen Betrachtung bei der Planung unter anderen durch die Analyse der Nutzungsdauer aufgenommen wird.
Um „Cybercrime – Das unterschätzte Risiko im Unternehmen und Privatbereich“ geht es im Beitrag von Kriminalhauptkommissar Peter Vahrenhorst vom LKA NRW, Düsseldorf. Der Kriminalist gibt einen Einblick in die Welt der Cyberkriminalität aus Sicht der Polizei und zeigt, wie sich mit den Chancen, die die Digitalisierung sowohl im geschäftlichen Bereich als auch im Privatleben bietet, auch für kriminelle Hacker völlig neue Möglichkeiten ergeben. Geschäftsprozesse bis hin zu ganzen Existenzen können dadurch gefährdet werden, mahnt der Kriminalbeamte. Anhand von aktuellen Fällen zeigt Peter Vahrenhorst aber auch, dass es Lösungen gibt. Denn – auch das ist die Botschaft seines Vortrags – ohne Digitalisierung geht es nicht.
Den Schlusspunkt der Veranstaltung setzt RA Dr. Martin Stelzner von der Kanzlei Kapellmann & Partner, Mönchengladbach. Mit seinem Referat „Bauen in der Krise – Preisgleitklauseln als Rettung?“ greift der Jurist dabei ein aktuelles Thema auf, das derzeit sicher viele Teilnehmer beschäftigt. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Instrumente, die den Vertragsparteien zur Verfügung stehen, um bekannte (und noch mehr unbekannte) Risiken abzubilden. Gleichzeitig stellt er vorhandene Möglichkeiten vor, um sich rechtlich sicher vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen, dass unabwägbare Risiken nicht einen Vertragspartner ruinieren und den anderen bevorteilen.
Neben den Vorträgen stellt der Kongress vor allem den Erfahrungsaustausch in den Mittelpunkt: Die begleitende Fachausstellung bietet umfassende Informationen über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandsetzung und die Möglichkeit, sich mit anderen Fachleuten auszutauschen. Die Veranstaltung ist durch die Ingenieurkammer-Bau NRW und die Architektenkammer NW als Fortbildung anerkannt. Weitere Informationen >>>