Eine Fassadendämmung mit Holzfaserbeplankung und Zelluloseeinblasdämmung kann brandschutztechnisch unbedenklich sein: Für die Dämmung mit einem Aufbau aus einem Inthermo- Holzfaser-WDVS und Isocell-Zellulosefasern liegt nun eine gutachterliche Stellungnahme vor.
Das Gutachten des Brandschutz-Sachverständigenbüros IBB vom März 2015 attestiert der Konstruktion, dass das im Oktober 2014 von der MFPA Leipzig für fünf Varianten ausgestellte Brandschutz-AbP Nr. P-SAC-02/III-679 für Ausführungen mit Isocell Zelluloseeinblasdämmung als nahezu gleichwertig anzusehen ist.
Da die Prüfungen zum Brandschutz-AbP des Inthermo Holzfaser-WDVS zum Zeitpunkt des Beginns der Zusammenarbeit mit ISOCELL bereits stattgefunden hatten, musste eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt werden, die die Vereinbarkeit eines zellulosegedämmten Inthermo WDVS mit den neuesten Brandschutzbestimmungen bescheinigt.
Die gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigenbüros bescheinigt, dass bei mehrlagig bekleideten Wandkonstruktionen auf der Wandinnenseite mehrere zusätzliche Unterkonstruktionen zwischen den Beplankungen beziehungsweise Bekleidungen aus Holz oder Metallprofilen als Installationsebene ausgeführt werden können. Dabei dürfen die Hohlräume der Installationsebene sowohl ohne als auch mit Hohlraumdämmung ausgeführt sein. Voraussetzung ist, dass der eingebrachte Dämmstoff mindestens der Baustoffklasse B2 entspricht, was bei der Zellulose-Einblasdämmung von Isocell der Fall ist. Außerdem muss die Dämmung aus den losen Zellulosefasern gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) Z-23.11-280 mit einem Mindestvolumen von 50 Kilogramm pro Kubikmeter eingebracht sein. Weiterhin dürfen auf der Wandinnenseite Bekleidungs- beziehungsweise Beplankungslagen aus Holzwerkstoffplatten, die mindestens der Baustoffklasse B2 angehören, beziehungsweise Gipsplatten wie zum Beispiel Gipskarton-Bauplatten oder Gipskarton-Feuerschutzplatten nach DIN 18180 angeordnet werden. Auch Gipsfaserplatten nach EN 15 283-2, dürfen verbaut werden. Zur Innenbeplankung kommen aus brandschutztechnischer Sicht auch Holzwerkstoffplatten und sogar eine Holzschalung mit dicht gestoßener Nut+Feder-Verbindung in Betracht, sofern die Rohdichte Kilogramm pro Kubikmeter übersteigt.
Während das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP), das Inthermo nach neuesten Brandschutz-Prüfbestimmungen im Oktober 2014 für fünf verschiedene Wandaufbauten erteilt worden war, auf einseitig von außen brandbelastete Konstruktionen mit F 60 B- und F 90 B-Klassifizierung fokussiert, erweitert die aktuelle gutachterliche Stellungnahme das Einsatzspektrum des WDVS auf beidseitig brandbelastbare Gebäudeabschlusswände der Klassifizierung F 30-B innen/F 90-B außen. Dabei kann eine Vielzahl von Werkstoffen zur Innenbeplankung verwendet werden.
