Die Technische Akademie Esslingen (TAE) bietet am 10. und 11. Juni eine Fortbildung zur Betoninstandsetzung an. Architekten, Bauleiter, Sachverständige und Ausführende erfahren im Rahmen der Veranstaltung, welche Maßnahmen die aktuellen Regelwerke vorsehen und wie diese durchzuführen sind.
Unter der Instandhaltung von Betonbauwerken wird in den technischen Regelwerken die Inspektion, die Wartung, die Instandsetzung und die Verbesserung verstanden. Welche Maßnahmen der Betoninstandsetzung zu welchem Zeitpunkt vorzunehmen sind, wird im Seminar anschaulich dargestellt. Dabei wird auf die einzelnen Regelwerke eingegangen: So ist die Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ des DIBt (TR Instandhaltung) einschließlich der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (Instandsetzungs-Richtlinie) zentrales Thema der Weiterbildung. Des Weiteren werden die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen – Wasserbau für Wasserbauwerke aus Beton, Stahlbeton (ZTV-W), das Merkblatt DWA-M 211 – „Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken in kommunalen Kläranlagen“ sowie das DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“ unter die Lupe genommen.
Neben der Auseinandersetzung mit den Regelwergen kommt bei der Veranstaltung auch die Praxis nicht zu kurz. Zahlreiche Beispiele zur Betoninstandsetzung im Hochbau, Ingenieurbau, Wasserbau und Kläranlagenbau werden mit Schadensbildern vorgestellt, erklärt und diskutiert. Unter der Überschrift „Bauzustandsanalyse und Bauwerksprüfung“ werden visuelle und zerstörungsfreie Prüfverfahren vorgestellt und erklärt, wie Probenentnahmen und Materialanalysen vorzunehmen sind. Darüber hinaus beschäftigt sich das Seminar in diesem Block mit Schadensdiagnosen und -klassifizierungen, Ursachenanalysen von Betonschäden sowie die Ermittlung der Restnutzungsdauer. Weitere Informationen >>>
