Eine interdisziplinäre Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit den Möglichkeiten und Grenzen des Nachweises und der Bewertung von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen beschäftigt und ein Diskussionspapier zum Thema erarbeitet.
Asbestvorkommen sind im heutigen Baubestand viel umfangreicher vorhanden als jahrzehntelang angenommen. Darüber hinaus ist bekannt, dass auch heute noch Asbestanteile über natürliche Zuschlagstoffe ungezielt in bauchemische und bautechnische Produkte gelangen. Unter dem Titel „Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen“ beschäftigt sich das von Experten des Gesamtverbands Schadstoffsanierung (GVSS) und verschiedenen Ingenieur- und Sachverständigenbüros erstellte Diskussionspapier mit eben diesen Asbestanteilen. Denn die die Deklaration solcher Abfälle und der weitere Umgang mit ihnen ist gegenwärtig Gegenstand intensiver Diskussionen – es besteht also grundsätzlicher Klärungsbedarf.
Die Separierung von Asbest könne in Bestandsgebäuden in der Regel so erfolgen, dass anschließend kein Asbest mehr nachgewiesen wird, so die Verfasser des Papiers. Die Asbestseparation sollte in jedem Fall im Rahmen einer in sich geschlossenen Sanierungsmaßnahme vor dem Abbruch/Umbau erfolgen, da sie nur so die besten Voraussetzungen und den höchsten Wirkungsgrad im gesamten Wertschöpfungsprozess hat. Wenn die Untersuchung des Baubestandes sowie die Separation von Asbestvorkommen nach dem Stand der Technik erfolgen, seien in der Regel keine erneuten Prüfungen im weiteren Weg des Abbruchabfalls zum Recyclingrohstoff mehr notwendig. Mit dem Diskussionspapier würden die notwendigen Arbeitsschritte und Prüfungen sowie der Gesamtablauf mit Bewertungen für eine überall vergleichbar hohe Qualität als der beste Standard beschrieben. Damit wird Recyclingmaterial als ein hochwertiges Wirtschaftsgut abgesichert.
Die Autoren verstehen das Diskussionspapier als Beitrag für die weitere vertiefte Beratung des im April 2020 von der Umweltministerkonferenz veröffentlichten Berichts zum Erfahrungsaustausch des Ausschusses für Abfalltechnik (ATA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) „Umgang mit Bau und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten“ sowie der darauf angestoßenen Überarbeitung der LAGA-Mitteilung M 23, die nach den intensiven LAGA-internen Beratungen zeitnah in die Verbändeanhörung gegeben werden soll. Das Diskussionspapier wurde als Grundlage zur Erarbeitung einer VDI Richtlinie in das entsprechende Gremium des VDI eingebracht. Weitere Informationen >>>