Beim „22. Forum Asbest und andere Schadstoffe in baulichen und technischen Anlagen“ war nicht nur die Erweiterung der Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) zum Jahr 2015 ein vieldiskutiertes Thema. Mängel in den bestehenden Regelwerken und aktueller Handlungsbedarf bei der Ausführung von Asbestsanierung, Asbestinstandhaltung und -abbrucharbeiten (ASI-Arbeiten) boten Anlass zu Diskussionen. Über 100 Teilnehmer besuchten am 14. und 15. November 2013 die Veranstaltung im Essener Haus der Technik, die in diesem Jahr zum ersten Mal über eineinhalb Tage ausgerichtet wurde.
Zum Einstieg erläuterte Dr. Hans Linde vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration den Sachstand der Regelwerksarbeit an der TRGS 519.
Für das Jahr 2015 ist eine überarbeitete Fassung des Regelwerks geplant.
Die Technischen Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen wurden seit 2007 nicht mehr erweitert. Seit einer Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) 2010, auf die sich die TRGS 519 bezieht, werden keine Arbeiten mehr zugelassen, die nicht Sanierungs-, Instandhaltungs- oder Abbrucharbeiten sind. Dazu zählen zum Beispiel Überdeckungs- oder Überbauungsarbeiten sowie Aufständerungsarbeiten an Asbestzementdächern. Immer wieder gibt es Fälle, in denen notwendige Arbeiten im Regelwerk nicht erläutert sind.
Bis zum Erscheinen der „großen“ Novelle, gibt es bereits eine Zwischenlösung: Die „Kleine“ Novelle TRGS 519. Sie berücksichtigt und erläutert die betreffenden Punkte in der GefStoffV. Zusätzlich definiert eine neue Anlage Mindestanforderungen für Fortbildungslehrgänge zur Sachkunde. Dennoch, sagte Linde, blieben Widersprüche und Unzulänglichkeiten unangetastet, die auf bestehenden Fehlern im übergeordneten Regelwerk basierten.
Insbesondere bemängelte er, dass Unvorhersehbarkeiten bislang nicht aufgegriffen werden. Als Beispiel nannte er ein Unwetter mit Hagelkörnern in der Größe von Tennisbällen. Es hatte im Herbst 2013 umfangreiche Schäden an Bauteilen in Hannover hinterlassen. Aufgrund der fehlenden Ausnahmen in den bestehenden Regelwerken sei es kaum möglich gewesen, alle Schäden auf legalem Wege zu sichern. Schadstoffsanierungsbetriebe seien in der Region bis 2015 komplett ausgebucht. Wie man beispielsweise ein Asbestziegeldach bis zur endgültigen Sanierung sichere, darauf habe die Verordnung keine Antwort.
Die große Novelle soll durch einen Erfahrungsaustausch zwischen Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Gutachtern, Sachverständigen und Sanierungsbetrieben Erkenntnisse aus der Praxis mit aufnehmen. Linde stellte das gesamterneuerte Regelwerk aufgrund der umfangreichen Änderungen erst für Anfang 2016 in Aussicht.
Starre Regeln werden fahrlässig umgesetzt
Welche Defizite es in der Praxis der Ausschreibung und Ausführung von ASI-Arbeiten gibt, zeigte Dipl. Ing. Küpper vom Ingenieurbüro Küpper. Schon bei der Ausschreibung gäbe es häufig keine klaren Vorgaben. So würden im schlimmsten Fall immer noch Ausschreibungen gemacht, die pauschal eine „Asbestsanierung komplett“ beauftragen. Er empfahl Sanierungsbetrieben, solche Aufträge gar nicht erst anzunehmen. Immer noch gäbe es auch Fälle, in denen der Gutachter den Schwarzbereich nicht in geeigneter Schutzbekleidung betritt oder Kontaminierungen durch Mitarbeiter verursacht würden, die Arbeitsmaterialien nicht sachgerecht verpacken. Insbesondere in der Pflicht der regelmäßigen Fortbildung sieht Küpper eine Chance, dem unsachgemäßen Arbeiten mit Asbest zu begegnen.
Kleine Mengen haben große Wirkung
Anhand von Beispielen aus der Praxis zeigte Dr. Alexander Berg, dass auch festgebundene, anteilig geringe Asbestvorkommen bei mechanischer Beanspruchung zu starker Exposition führen können.
Daher seien auch Arbeiten mit festgebundenen Stoffen in Zukunft zu prüfen. Für diese und andere Arbeiten geringen Umfangs emissionsarme Verfahren zu entwickeln, würde durch die aktuellen Regelwerke erschwert oder verhindert. Es gäbe kaum einen rechtlichen Rahmen, in dem man mit diesen Stoffen experimentieren könne.

Die Gefahr riechen
Aber nicht nur Asbest war Thema des Forums. Dipl. Ing. Martina Clemens-Ströwer stellte Untersuchungen zu Geruchsbelastungen durch Phenole in Bodenbelägen vor. Unter alkalischen Bedingungen, erklärte sie, könnten Kresole und Phenole aus den als Flammschutzmitteln eingesetzten Stoffen Triphenylphosphat und Trikresylphosphat in die Raumluft freigesetzt werden.
Dann komme es zu einer wahrnehmbaren Geruchsbelastung. Die Untersuchungen hätten einen direkten Zusammenhang zwischen der Deutlichkeit der Geruchsbelastung und der Menge der gemessenen Schadstoffe in der Raumluft ergeben.
In einer weiteren Untersuchung versuchte man die Belastung in der Raumluft durch Entfernen des betroffenen Bodenbelags zu beheben. Weder die Schadstoffkonzentration noch der Geruch konnte dadurch vermindert werden. Schloss man den Estrich dagegen nachträglich mit einer dampfdichten Folie ab, sanken die gemessen Werte nach einer Karenzphase gegen Null. Diese Methode könne aber zum Beispiel zukünftigen Sanierungsarbeiten, wie dem Wechsel des Bodenbelags, nicht standhalten. Letztlich sei das komplette Entfernen des Estrichs die einzige dauerhafte Lösung, fasste Clemens-Ströwer zusammen.
Ein ausführlicher Bericht zum „22. Forum Asbest und andere Schadstoffe in baulichen und technischen Anlagen“ wird in Ausgabe 01.2014 der B+B BAUEN IM BESTAND erscheinen.