Hotel Stephan Appel 1
Nach einer langen Planungs- und Ausführungsphase wurde das „Belle Epoque“ als modernes Hotel unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes fertiggestellt. (Abb.: Führung und Absatz AG)

Bauwerkserhaltung 2015-07-22T00:00:00Z Vom Denkmal zum Hotel

Ein ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus aus dem Jahr 1534 wurde in der Volkacher Innenstadt zu einem Hotel umgebaut. Nach einer langen Planungs- und Ausführungsphase wurde das „Belle Epoque“ als modernes Hotel unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes fertiggestellt.

Nach einer Planungs- und Ausführungszeit von fast zweieinhalb Jahren wurde aus dem alten Wohn- und Geschäftshaus ein neues Nutzungskonzept für ein Hotel entwickelt und umgesetzt. Zahlreiche Gespräche zwischen der Dankmalschutzbehörde und den Planern haben ein ganzheitliches Konzept mit zeitgemäßen Räumen in den alten Bild 1: Nach einer langen Planungs- und Ausführungsphase wurde das „Belle Epoque“ als modernes Hotel unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes fertiggestellt. Mauern ermöglicht. Ziel der Planung sollte die Integration der modernen Brandschutzanforderungen unter Wahrung und Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes sein. Alte Fachwerkkonstruktionen und Holzbalkendecken in Kombination mit modernem Leitungsmanagement stellten die Herausforderungen im Altbau dar. Ein als „Orangerie“ bezeichnetes Nebengebäude erweitert den Bestandsbaukörper im zurückliegenden Innenhof um zwei weitere Appartements. Die Planung des Gebäudes erfolgte auf der Grundlage der BayBO 2010 [1] und der Beherbergungsstättenverordnung 2007 (BStättV) [2].

Bauordnungsrechtliche Grundlagen

Das Hotel verfügt auf einer Bruttogeschossfläche von 235 m² im dreigeschossigen Hauptgebäude über 18 Betten und auf ca. 60 m² im zweigeschossigen Nebengebäude über vier Betten. Gemäß der BayBO wurde das Gebäude in die Gebäudeklasse 3 eingestuft und wegen der Nutzung als Beherbergungsstätte mit mehr als zwölf Betten zusätzlich als Sonderbau eingeordnet. In Bayern besteht mit dem Schwellenwert von zwölf Betten für den Sonderbau Beherbergungsstätte nach BayBO und der Anwendungsvoraussetzung ab 30 Betten für die BStättV eine rechtliche Grauzone zwischen 13 und 29 Betten, die für die Umsetzung dieses Gesamtobjekts sehr hilfreich war. Die historische, innerörtlich gewachsene Struktur in der Volkacher Altstadt erforderte beider Berücksichtigung der Rettungswege ein besonderes Augenmerk.

Baulicher Brandschutz

Wände/Fachwerk

Das Kellergeschoss des Bestandsbaus besteht aus einem alten Gewölbekeller mit tragenden Wänden, die circa 70 cm bis 1,50 m dick sind. Sie bestehen aus Bruchstein. Darüber spannt eine Gewölbekonstruktion. Der Keller beherbergt heute neben einem kleinen Technikbereich, einem Hausanschlussraum und den erforderlichen Lagerräumen eine Salzgrotte zur Nutzung für die Hotelgäste. Die Kellerwände aus Bruchsteinmauerwerk konnten aufgrund ihres hervorragenden Zustands und der kraftschlüssigen Verbandelung als feuerbeständige Konstruktion eingestuft werden. Die tragenden Außen- und Innenwände der Obergeschosse bestehen aus 20 bis 50 cm dicken Fachwerkwänden mit Ausfachungen aus Ziegelmauerwerk mit beidseitigem Putzauftrag (s. Bild 2). Die Fachwerkwände konnten nach WTA-Merkblatt 8-12 [3] als mindestens feuerhemmende Konstruktion eingestuft werden (s. Tabelle 1). Bestandteile der Außenwand, die nach heutigem Baurecht als Gebäudeabschlusswandteile hergestellt werden mussten, wurden nach Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde von beiden Seiten verputzt. Grenznahe Öffnungen in der Außenwand wurden zugemauert und ebenso verputzt. In Anbetracht eines nur ca. 50 bis 70 cm breiten Grundstücksstreifens zum bestehenden zweigeschossigen Nachbargebäude war dies eine anspruchsvolle Aufgabe für die ausführenden Handwerker.

Deckenkonstruktionen

Im Kellergeschoss spannt sich ein Deckengewölbe mit einer Spannweite von ca. 6m bei einem Stichmaß von ca. 1,20 m entlang der Gebäudelängsachse. Bei einer tragenden Deckschicht von 66 cm mit in die Deckung aus Naturstein und Betonschüttungen eingebetteten Stahlträgern konnte auch dieses Deckengewölbe als feuerbeständige Konstruktion eingestuft werden. Die Deckenkonstruktionen in den oberirdischen Geschossen bestehen aus Holzbalkendecken, die nach Einzelnachweis der Tragfähigkeit im Brandfall wegen der historisch bedingten Überdimensionierung der Deckenbalken als feuerhemmend eingestuft werden konnten. Im Zuge frühzeitiger Voruntersuchungen wurde jedoch festgestellt, dass einige Balkenköpfe Feuchtigkeitsschäden aufwiesen und somit partielle Auswechslungen der Konstruktion in die alte Holzbalkendecke eingeflochten werden mussten. Gebäudeaussteifung Aufgrund der neuen Funktion des Gebäudes und des gezielten Abrisses der nicht denkmalrelevanten Innenwände war ein neues Konzept für die Gebäudeaussteifung erforderlich. Die Aussteifung wurde durch mehrere in die Deckenebene integrierte Stahlrahmen mit Stahleinzelstützen, die in die neuen Wandkonstruktionen eingestellt wurden, realisiert. Als aussteifende Bauteile wurden die Stahlkonstruktionen teilweise mit drei- oder vierseitigen Verkleidungen mit Gipskarton-Feuerschutzplatten oder bei Stützen, die in Trockenbauwände integriert wurden, mit einer Beschichtung aus intumeszierenden Anstrichen versehen.

Treppenraum

Der Erhalt einer alten barocken Treppenkonstruktion aus Holz wurde durch einen genehmigten Antrag auf isolierte Abweichung gesichert. Die unterseitige Verkleidung aus Schilfrohrmatten und die Putzauflage wurden während der Bauausführung durch Eingriffe in die tragende Struktur des Gebäudes erheblich zerstört. Eine Bewertung der Treppenkonstruktion erfolgte nach Beilicke: Holzkonstruktionen in bestehenden Gebäuden [4]. Analog den Ausführungen in der DIN 4102-4 [5] wurde die eingestemmte Treppenkonstruktion mit 50 mm breiten Wangen unterseitig mit einer 18-mm-Gipskarton-Feuerschutzplatte bekleidet und somit zum einen die Anforderung an eine feuerhemmende Konstruktion erfüllt als auch zum anderen der Höhenausgleich zur bestehenden Altkonstruktion aus Schilfrohr und Putz hergestellt.

Dachgeschoss und Spitzboden mit Technikzentrale

Die Technikzentrale des Gebäudes wurde im Spitzboden oberhalb der Gästezimmer versteckt. Da der Spitzboden generell die räumlichen Abmaße für die Eignung zum Aufenthaltsraum hat, musste auch die tragende Konstruktion des Dachgeschosses und der neu eingebauten Stahlrahmen in Sparrenebene in feuerhemmender Konstruktion ausgeführt werden. An dieser Stelle traten die größten Probleme bei der Umsetzung des baulichen Brandschutzes in Abstimmung mit der Bauphysik auf. Die Ausführung wasserdampfdiffusionsdichter Schichten zur Vermeidung von Wärmebrücken und die Ergebnisse der Taupunktberechnungen an den feuerhemmenden Stahlbauteilen benötigten eine sehr detaillierte Abstimmung der Tragwerksplanung, Bauphysik und des Brandschutzes sowie der bauausführenden Gewerke.

Anlagentechnischer Brandschutz

Leitungsanlagen

Die Berücksichtigung aktueller Vorschriften im Einklang mit dem Erhalt denkmalgeschützter Bauteile hat in diesem Projekt zu Konfliktsituationen geführt. Leitungsanlagen, die nach LAR [6] und LüAR [7] ausgeführt werden müssen, sind i. d. R. nur auf Umwegen mit den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) in Einklang zu bringen. Die Durchführung von Leitungen in Fachwerkwänden oder durch historische Holzbalkendecken ist nicht in den Zulassungen und Prüfzeugnissen der Hersteller berücksichtigt. In enger Zusammenarbeit der Systemgeber und der beteiligten Fachingenieure entstanden zielorientierte und umsetzbare Lösungen, die entweder zulassungskonform oder als geringfügige Abweichung zum jeweiligen abP realisiert werden konnten. Für Leitungsdurchführungen durch die Holzbalkendecken wurden nachträglich Wechsel in die Deckenebene eingezogen, Deckenfelder ausbetoniert und die Schottungen somit zulassungskonform in eine „Betondecke“ eingebaut. Die Anforderungen an die neu eingebauten Decken wurden aus der DIN 4102-4 [5] übernommen.

Autor: Stephan Appel

Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus Bauen mit Holz, Ausgabe 3-2015

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zuletzt editiert am 09. April 2021
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