Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Europäische Kommission am 13. Juli 2017 das gegen Deutschland laufende Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf Bauprodukte eingestellt.
Damit erkennt die Kommission an, dass das 2014 zur damals geltenden Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rechtssache C-100/13) in Deutschland vollständig umgesetzt wird, unter anderem durch die neue Musterbauordnung und die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Die Entscheidung der Kommission folgte auf das Ende Juni geführte Gespräch zwischen Baustaatssekretär Gunther Adler und der Generaldirektorin für den EU-Binnenmarkt, Lowri Evans. Bei diesem Gespräch konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass der Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf Bauwerkssicherheit, Gesundheit und Umwelt oberste Priorität genießt. Deshalb soll es auch künftig in Deutschland eine Regelung geben, nach der das bisherige Brandschutzniveau erhalten werden kann und die Gefahren durch Glimmen oder Schwelen von Bauwerksteilen auch weiterhin in den bauordnungsrechtlichen Regelungen berücksichtigt werden dürfen. Ein entsprechendes Rechtsgutachten zur Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gemeinsam mit den Ländern am 21. Juni 2017 in Brüssel öffentlich vorgestellt und diskutiert.
Baustaatssekretär Gunther Adler zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden: „Ich begrüße, dass das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt ist. Das zeigt, dass wir in Europa auf einem guten Weg sind, die Probleme bei europäischen Normen von Bauprodukten gemeinsam zu lösen. Deutschland hat damit einen Weg aufgezeigt, wie der EU-Binnenmarkt weiter ausgebaut und zugleich die Belange von Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz uneingeschränkt beachtet werden können.“
