Neue Erkenntnisse über die starke Verbreitung von Asbestbelastungen und eine sensiblere Bewertung des gefährlichen Stoffes erhöhen die Anforderungen an die Treffsicherheit von Baustoffuntersuchungen. Eine neue systematische Beprobungs- und Analysestrategie reduziert die Durchschlupfrate bei vertretbarem Aufwand.
Die Erkundung und Sanierung von Asbestbelastungen in Gebäuden verlief in den vergangenen Jahren relativ unaufgeregt. Drei Ereignisse haben diesen Trend jetzt umgekehrt: ein Berliner Urteil zu schadhaften Floorflexplatten, zahlreiche Asbestfunde in Wandspachtelmassen an Hamburger Schulen und die Festlegung neuer Akzeptanz- und Toleranzwerte in der TRGS 519.
Ein aufsehenerregendes Urteil des Berliner Landgerichts hat erstmals schon kleinere Schädigungen an Vinyl-Asbest-Bodenplatten als potenzielles Risiko eingestuft und damit einen baulichen Mangel begründet. Das Gericht hatte festgestellt, dass auch nach langer Zeit eine asbestbedingte Erkrankung zu einem Entschädigungsanspruch führen kann und im Zweifel schon geringste Fasermengen diese Erkrankung auslösen können. Entsprechend wären Rückstellungen zu bilden, falls nach zwei bis sechzig Jahren Krebserkrankungen auftreten sollten. Außerdem wurde die Miete wegen des anerkannten Mangels der Wohnungen in vielen Fällen gemindert. Die Vermieter beauftragten in der Folge umgehend ein Programm, um die Asbestprodukte zu ermitteln und zu sanieren.
Das Landgericht hatte diesen Fall darüber hinaus auch zum Anlass genommen, beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Feststellungsklage einzureichen. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts zwar zurückgewiesen, nachdem der gehörte Sachverständige die Belastung als nicht relevant für eine Erkrankung eingestuft hatte. Aber der Mietminderungsanspruch wird aufgrund des Sachmangels weiterhin als nicht ausgeräumt betrachtet, und die Diskussion um niedrigere Grenzwerte für Faserbelastungen ist neu beflügelt worden.
Wandbeläge in jeder dritten Schule wurden als belastet eingestuft
An Hamburger Schulen sollten alle Schüler mit Laptops und zugleich alle Räume mit digitalen Tafeln ausgestattet werden. Beim Verlegen der dafür notwendigen Kabel wurden Asbestfasern in Spachtelmassen und verschiedenen anderen Wandfarben gefunden. Über 400 Schulen wurden daraufhin untersucht und in circa einem Drittel der Schulen konnte Asbest in Wandoberflächen nachgewiesen werden. In der Folge starteten immer mehr Kommunen in den alten Bundesländern flächendeckende Untersuchungen, bei denen ähnlich viele Immobilien als belastet eingestuft werden mussten.
Asbest in Spachtelmassen wurde als Ausnahme angesehen
Die Dichte der Fundstellen kam überraschend. Denn in den Standardwerken, die die Einführung der Asbestrichtlinie in den 1980er-Jahren begleiteten, werden asbesthaltige Spachtelmassen lediglich in einer Aufzählung erwähnt. Was sich dahinter genau verbirgt, blieb trotz der Vielzahl von Spachtelmassen offen. Da einige Prüfungen an Wandbelägen zudem negative Ergebnisse erbrachten, verdichtete sich der Anschein, es müsse sich um Spezialspachtel für Dübellöcher oder für Autoreparaturen handeln. Denn die flächig aufgetragenen Asbestspachtelmassen im Baubestand haben Eigenschaften, die ihre Existenz oft verbergen. Sie
- wurden in dünnen Schichten ausgezogen,
- wurden vielfach überschichtet und sind damit in der Querschnittsprobe unterrepräsentiert,
- bestehen teilweise aus sehr kurzen Fasern in geringer Konzentration und unterlaufen die Bestimmungsgrenzen,
- wurden durch unterschiedliche Gewerke in Teilflächen angelegt.
- Ihnen wurden vor Ort aus Säcken Asbestfasern zur Verbesserung der Auftragseigenschaften sporadisch zugegeben.
- Sie wurden wegen Querkontaminationen mit anderen, häufigen Asbestverwendungen als Zufallsbelastung falsch interpretiert.
Die flächendeckenden Erhebungen der letzten zwei bis drei Jahre zeigen die komplexen Einflüsse immer deutlicher. So spachtelte der Türbauer mit asbesthaltigen Spachtelmassen Zargen ein, der Maler spachtelte Heizungsnischen und Flurwandsockel, der Trockenbauer die Gispkartonplattenstöße.
Ein besonders wirres Spurenbild ergibt sich, wenn den Spachtelmassen Asbestfasern als Sackware zugesetzt wurden. Beliebt war zum Beispiel ein belgisches Produkt in großen 100-Liter-Papiersäcken, das auf Baufahrzeugen bereitgehalten wurde, um die Verarbeitbarkeit und die mechanischen Eigenschaften von Kieselerden, Gipsmassen, Mörtelklebern, Kunststoffklebern oder Epoxidharz-Beschichtungen zu verbessern, zum Beispiel an spannungsreichen Bauteilen wie Rohrisolierungen mit Rohrbögen und an Bauteilen mit hoher Beanspruchung wie Bodenbeschichtungen und Wandsockel in Fluren, Lagerräumen, Nass- und Unterrichtsräumen. Zu erwähnen sind auch die Haftgründe für Putze, die mit Asbestfasern vergütet waren, und Außenputze, denen Asbestfasern eine längere Standzeit verliehen.
Dass zuletzt im Putz oft alles enthalten ist, was auf der Baustelle zusammenzufegen war und im Mörtelfass aufgearbeitet werden konnte, erkennt man an den Asbestarten und -qualitäten, die sich in gleicher Form an anderer Stelle des Bauwerkes finden. So kann oft ein klarer Zusammenhang zu Spritzasbest oder Brandschutzverschlussmassen hergestellt werden.
Mit dieser Aufzählung ist das Repertoire der Baustoffe, die weder an der Faserstruktur noch an anderen Typenmerkmalen ohne Laboruntersuchung als asbesthaltig erkannt werden können, leider nicht erschöpft. Bodenbelagskleber, Linoleum-, PVC- und andere Bodenbeläge sind hierfür Beispiele, auch wenn deren Belastung weitaus besser bekannt ist. Trotzdem vervielfachen sich die notwendigen Analysen, wenn man mit einer rasterförmigen Beprobung alle Vorkommen ohne äußere Faserkennzeichen im Gebäude erfassen will.
Bei Sanierungsarbeiten werden erhebliche Fasermengen freigesetzt
Den zuletzt genannten Bauprodukten ist als zähen Massen eine recht gute Faserbindung zu eigen, womit sie als fest gebunden einzustufen sind. Demgegenüber ist die Faserbindung offener Spachtelmassen deutlich geringer. Im Baubestand sind sie häufig durch weitere Beschichtungen und Beläge überdeckt, so dass bei der Nutzung der Gebäude von keiner wesentlichen Faserfreisetzung auszugehen ist, solange in die Bausubstanz nicht eingegriffen wird. Doch schon ein einfacher Wechsel der Tapeten kann diese sichere Situation sehr deutlich verändern. Wenn der Untergrund hierfür abgeschliffen wird, wird zerstört, was vorher in zufälliger erscheinender Verteilung oder unter diversen Schichten verborgen lag und Fasern aufweist.
Messergebnisse zeigen, dass bei diesen Arbeiten erhebliche Mengen an Fasern in die Raumluft freigesetzt werden. Es steht zwar noch eine breitere Prüfung der sehr unterschiedlichen Bauprodukte aus. Wir wissen aber bereits, dass bei dicker aufgetragenen Massen mit sehr geringen Asbestgehalten schon bei einfachen Bohr- und Schlitzarbeiten hohe Mengen an Fasern freigesetzt werden. Damit besteht dringender Bedarf, ein zuverlässiges und anwendbares Beprobungs- und Analysenverfahren zu finden.
Nachweisgrenze konnte deutlich gesenkt werden
Grundlage hierfür ist ein Analyseverfahren mit deutlich niedrigerer Nachweisgrenze, mit dem sich mehrere, in der Regel gleichartige Proben zu einem verdichteten Befund zusammenfassen lassen. Das Verfahren mit einer intensivierten Probenpräparation wird bereits in der VDI 3866 grundsätzlich beschrieben und führt zu einer zwei bis drei Kommastellen niedrigeren Nachweisgrenze. Erreicht wird diese Verbesserung durch eine Veraschung der organischen Anteile und einen Salzsäureaufschluss aller hiermit löslichen Kalk- und Zement-Anteile.
Das Verfahren wurde in breitem Maßstab zuerst in Hamburg eingesetzt. Beim Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) hat eine Arbeitsgruppe mit Teilnehmern aus anderen Initiativen diese Methode an realen Proben weiter angepasst, damit die unterschiedlichen Rezepturen der Bauprodukte gleichermaßen gut aufgeschlossen werden können.
Die niedrige Nachweisgrenze des Verfahrens ermöglicht es, mit Mischproben über mehrere gleichartige Teilproben zu arbeiten. So kann mit höherer Sicherheit über ein Bauteil in seinen Teilbereichen oder über mehrere gleichartige Bauteile eines bestimmten Bauabschnitts hinweg eine Positiv-Negativ-Bewertung getroffen werden.
Da Präparation und Auswerte-Aufwand durch die Menge der eingesparten Einzelproben mehr als ausgeglichen wird, ist das Verfahren auch wirtschaftlich vertretbar. Der Bearbeitungsaufwand der Proben ist durch die Präparation zwar ungefähr doppelt so groß. Die Mischproben ersetzen aber auch die Bearbeitung von fünf Einzelproben.
Trotzdem ist noch zu klären, welcher Aufwand finanziell vertretbar und welches Maß an Sicherheit bei der Schadstoffsuche notwendig sind. Diese Fragen waren bislang durch den Sachverständigen zu beantworten, der aber im wirtschaftlichen Wettbewerb steht. Deshalb wurden auf der DCONex 2014 in Essen mehrere Ansätze zur Diskussion gestellt. Sie unterfütterten eine Fachdiskussion darüber, wie viele Analysen bei den deutlicher zutage tretenden Massenbelastungen in Gebäuden erforderlich sind. Hierfür ist es notwendig, die Treffsicherheit von Suchverfahren klarer zu definieren.
Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus: B+B BAUEN IM BESTAND, Ausgabe 4.2014
Autor: Hans-Dieter Bossemeyer

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