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Die KfW verbessert ihre Programm für die Energetische Sanierung durch höhere Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55. (Abb.: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar)

Gebäude + Energie 2013-02-13T00:00:00Z Verbessertes Programm für energieeffizientes Sanieren

Der Bund verbessert die Förderung für energetische Sanierungen. Um die bestehdenen Zuschussförderung zu verbessern stellt er ab sofort und bis 2020 jährlich zusätzliche 300 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bauherr kann künftig von der Aufstockung der Investitionszuschüsse profitieren.

Bis einschließlich 2014 stellt der Bund für die energetische Sanierung 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bereit. Zusätzlich werden über acht Jahre weitere 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt.

Mit der Verbesserung der Programme will die KfW Bankengruppe gezielt privaten Hausbesitzern die Entscheidung für die Sanierung der eigenen vier Wände erleichtern: Sie können künftig mit bis zu 18.750 Euro einen deutlich höheren Investitionszuschuss erhalten.

Verbesserung der Investitionszuschüsse im Einzelnen:

- Erhöhung der Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen von 7,5% auf 10% der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5.000 Euro pro Wohneinheit

- Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 17,5% auf 20% der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit

- Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 20% auf 25% der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 18.750 Euro pro Wohneinheit

Parallel zu den Verbesserungen bei den Investitionszuschüssen werden auch die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz 1,00 Prozent) angehoben. Eine Antragstellung wird ab 01.03.2013 über die Hausbanken möglich sein.

Verbesserung der Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante im Einzelnen:

- Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 10% auf 12,5% des Zusagebetrages, maximal 9.375 Euro je Wohneinheit

- Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 12,5% auf 17,5% des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro je Wohneinheit

Ab 01.03.2013 startet die KfW zudem ein eigenes Kreditprogramm zur Förderung von Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die zinsgünstigen Kredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit können in Kombination mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de

zuletzt editiert am 09. April 2021
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