Am 13./14. Dezember 2016 informierte das „VDI-Wissensforum – Gebäudeschadstoffe“ über Schadstoffe in Innenräumen. Detailliert wurde auch über KMF berichtet, für das im Unterschied zu Schadstoffen wie Asbest keine Zielwerte für die zulässigen Raumluftkonzentrationen existieren.
Die aus mineralischen Rohstoffen synthetisch hergestellten Künstlichen Mineralfasern (KMF) haben im Unterschied zu natürlichen Fasern (wie zum Beispiel Asbest) grundsätzlich parallele Kanten. Das erläuterte Professor Dr. Gottfried Walker von der Hochschule Emden. Wegen ihres guten Dämmvermögens, ihrer Hitzebeständigkeit und der relativen Beständigkeit gegen Wasser und Chemikalien wurden sie in Gebäuden vielfältig eingesetzt: als sogenannte alte Mineralwolle vor 1996, danach als sogenannte neue Mineralwolle. Dachflächen, Dachböden, Außenfassaden, Leichtbauwände, abgehängte Decken, Akustikdecken, Trittschalldämmung unter Estrich, Heizleitungen oder Lüftungseinrichtungen bieten typische Fundstellen. Ebenso sind die Fasern in Zementprodukten (Spachtelmassen, Spritz-Brandschutz), Dichtungen (Motoren, Ventile, Brandschutzklappen) oder zum Beispiel in Glasfasertapeten zu finden. Die gesundheitlichen Auswirkungen reichen von Juckreiz/Hautreizungen, über allergische Reaktionen (formaldehydbasierte Bindemittel) bis krebserzeugend aufgrund lungengängiger, biobeständiger Fasern. Chemikalienverbotsverordnung und Gefahrstoffverordnung enthalten entsprechende Formulierungen für Verwendungsverbote.
Alte und neue Mineralwolle unterscheiden
Bei der Beurteilung hilft der Kanzerogenitätsindex (KI/näherungsweise Korrelation zwischen der chemischen Zusammensetzung und der Biobeständigkeit) nur bedingt, weil er keine sichere Unterscheidung zwischen alter und neuer Mineralwolle im Sinne der TRGS 521 erlaubt. Bei zweifelsfrei alter Mineralwolle stellt die Messung des KI-Indexes allerdings eine „preiswerten“ Test auf Kanzerogenität dar: alte Mineralwolle mit einem KI kleiner 40 ist vorsorglich als krebserzeugend einzustufen. Wann ist eine Sanierung notwendig? In der Regel ist die Faserkonzentration in der Nutzungsphase nicht erhöht, wenn zum Beispiel Wärmedämmungen ordnungsgemäß ausgeführt sind. Sie ist bedingt erhöht, wenn die Mineralwolle in die Innenraumluft gelangen kann (fehlender Rieselschutz). Im Einzelfall kann sie deutlich erhöht sein, nämlich bei Eingriffen an Bauteilen, die Mineralwolleprodukte enthalten. Laut Umweltbundesamt (Leitfaden für Innenraumhygiene in Schulgebäuden, 2008) besteht grundsätzlich kein Grund aus gesundheitlicher Sicht, sachgerecht eingebaute Mineralwolle-Dämmstoffe zu entfernen.
Eigene Studien, erläuterte Walker, hätten diese Aussage bestätigt. Und wenn doch saniert werden muss? Die TRGS 521 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle) fordert ein gestaffeltes Vorgehen nach Menge der freigesetzten Fasern: je nach geringer, mittlerer oder hoher Exposition. Offen scheint die Frage nach „Eingriffswerten“ oder „Sanierungszielwerten“ – Walker schlägt 5.000 Fasern pro Kubikmeter als Eingriffs- und 500 als Sanierungszielwert vor.
„Aus gesundheitlicher Sicht besteht auch weiterhin kein Grund, sachgerecht eingebaute Mineralwolle-Dämmstoffe zu entfernen.“(Walker, Ostendorp, Heinzow, Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft 2012)
Autorin:
Brigitte van Eymeren, 12.01.2017