Bei feuchte- und salzgeschädigtem Mauerwerk können eine Reihe flankierender Maßnahmen durchgeführt werden, um die Bausubstanz vor weiterer Schädigung zu bewahren. Der Eintrag von Feuchte und Salz lässt sich vollständig oft nur mit einem erheblichen Substanzeingriff verhindern, was an denkmalgeschützten Bauwerken nur im Einzelfall möglich ist. Für die jeweils objektspezifisch zu treffende Wahl einer Einzelmaßnahme oder die Kombination mehrerer Maßnahmen sind ausführliche Voruntersuchungen notwendig. Eine Qualitätssicherung ist während und nach der Ausführung unabdingbar.
Verschiedene Ursachen können zu Feuchte- und Salzbelastungen im Mauerwerk führen (Abb. 1). Dabei stehen beide Belastungsarten meist miteinander in Verbindung, da Salze fast immer in wässriger Lösung transportiert werden.
Angriffe durch Wasser sind vielfältiger Natur. So werden Bauwerke in ihrer Feuchtebilanz nicht nur durch Niederschlagswasser – als Schlagregen oder Spritzwasser – beeinflusst. Auf Gebäude einwirken können darüber hinaus auch nichtdrückendes oder drückendes, nichtstauendes oder aufstauendes Sickerwasser, Tauwasser und Havarieschäden, zum Beispiel wegen defekter Regenrinnen, Leitungsschäden oder Hochwasser. Weitere Belastungen durch den Eintrag von Salzen und damit verbundener hygroskopischer Feuchte sind bei historischen Bauwerken ebenfalls von besonderer Bedeutung.
Dabei ist eine Vielzahl bauschädlicher Salzkombinationen am Bauwerk anzutreffen. Die jeweilige Zusammensetzung resultiert aus den Mechanismen ihres Eintrags. So sind spritzwasserefährdete Bereiche häufig mit Halit aus Streusalz belastet. Bei aufsteigender Feuchtigkeit wird das Mauerwerk mit Nitrokalit aus dem Untergrund angereichert. Natrium- und Kaliumsulfate sind oft sowohl in modernen als auch historischen Reparaturmaterialien enthalten und können durch Tauwasser auch auf der Innenseite zu erheblichen Schäden führen. In Tabelle 1 ist eine Auswahl der häufigsten Salze am historischen Bauwerk auszugsweise dargestellt.
Um die Salzbelastung zu beurteilen und die Wirksamkeit flankierender Maßnahmen abzuschätzen, reicht in den meisten Fällen die Bestimmung der Anionen aus. Genauer ist es, die Zusammensetzung der Salzphasen mittels Röntgendiffraktometrie zu ermitteln. So können Rückschlüsse auf die Herkunft gezogen werden. In [3] und [4] werden die notwendigen Untersuchungen zur Bestimmung der Feuchte und Salze ausführlich dargestellt.
Bauzustand und Feuchtigkeitsbelastung bestimmen
Vor einer nachträglichen Abdichtung sind sowohl der Bauzustand durch entsprechende Voruntersuchungen als auch die Lastfälle beziehungsweise die Belastungen nach [5] zu beurteilen. Dazu gehört unter anderem, die Angriffsart des Wassers, die Bodenart, die Geländeform und die Nutzung des Gebäudes zu bestimmen.
Bei den Belastungen lassen sich grob zwei Lastfälle unterscheiden, die jeweils bestimmte Abdichtungsanforderungen nach sich ziehen. Lastfall 1 umfasst Bodenfeuchtigkeit und nichtstauendes Sickerwasser, für die jeweils eine Abdichtung nach DIN 18195-4 erforderlich ist. Lastfall 2 fasst aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser oder Grundwasser zusammen. Gefordert ist hier eine Abdichtung nach DIN 18195-6 (vergleiche den Kasten „Lastfälle“ und Abb. 3).
Vor einer Abdichtungsmaßnahme sollte also immer – außer bei einfachen Bauaufgaben in gut bekannten Baugebieten – eine geotechnische Voruntersuchung erfolgen, denn Schäden infolge unterlassener Baugrunduntersuchungen werden haftungsrechtlich grundsätzlich als Planungsmangel gewertet.
In [6] wird anschaulich vorgestellt, wie vorzugehen ist, um eine begründete Entscheidung für eine Abdichtungsmaßnahmen zu treffen. Je nach Ergebnis der Untersuchungen hat der Planer zu entscheiden, ob überhaupt und in welcher Form Abdichtungskonzepte entwickelt werden müssen. Tabelle 2 stellt die Auswahl der Abdichtungsmaßnahmen in Abhängigkeit von der Wasserbeanspruchung dar.
In besonderen Fällen können Außen- und Innenabdichtungen nicht ausreichen und Mauerwerksinjektionen [7] oder Horizontalsperren gegen kapillare Feuchtigkeit [8] erforderlich werden. Hierfür werden eine Vielzahl moderner bauchemischer Produkte mit Wirkstoffen wie Paraffin, Siloxan, Epoxidharz und so weiter und verschiedenen Wirkprinzipien auf dem Markt angeboten. Sie sollen den Kapillartransport in den Baustoffen unterbinden (vergleiche hierzu auch die Marktübersicht „Injektionsmittel für die nachträgliche Horizontalabdichtung gegen kapillaren Feuchtetransport“ in B+B 5/2013 oder unter www.BauenimBestand24.de in der Rubrik Marktübersichten).
Alternativ kann die Horizontalabdichtung auch mit nachträglichen mechanischen Horizontalsperren ausgeführt werden. Als Varianten sind das Mauerwerksaustausch-, das Bleieinschlag-, das Kernbohr- sowie das Schneide- und Sägeverfahren für die vollständige Unterbrechung des Kapillarsystems üblich. In denkmalgeschützten Gebäuden ist der Einsatz dieser Abdichtungsmaßnahmen, Injektionen und mechanischen Horizontalsperre, nur im Einzelfall möglich, da ein massiver Eingriff in die historische Substanz erforderlich ist. Auch die Reversibilität dieser Maßnahmen ist nicht gegeben.
Für Abdichtungsmaßnahmen im Außen- und Innenbereich werden moderne Baustoffe wie kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen, Dichtungsbahnen, Dichtschlämmen oder wasserundurchlässige Betone verwendet, die beim historischen Bauwerk oft in direkten Kontakt mit der Bausubstanz treten. In einigen Fällen ist daher der Einsatz nur bedingt möglich. Dann müssen zur Erhaltung der historischen Bausubstanz flankierende Maßnahmen durchgeführt werden, um die Feuchtebelastung zu reduzieren.
Eine solche flankierende Maßnahme ist zum Beispiel der Einbau einer Drainage nach [9]. Hierbei muss auf einen korrekten Einbau, eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und regelmäßige Überwachung geachtet werden.
Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND , Ausgabe 6. 2013
Autorin: Dr. Petra Egloffstein

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