BAuA Dortmund
Der dritte Erfahrungsaustausch Asbest fand in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund statt. (Abb.: BAuA)

Schadstoffe 2016-06-23T00:00:00Z Umgang mit verstecktem Asbest diskutiert

Was kann passieren, wenn asbesthaltige Materialien im Gebäudebestand nicht erkannt werden? Mit dieser Frage haben sich rund 170 Fachleute beim dritten Erfahrungsaustausch Asbest, der am 15. Juni in Dortmund stattgefunden hat, beschäftigt.

Geladen hatten der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) in die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Nach Einschätzung des BAuA befinden sich heute noch etwa 80 Prozent der ursprünglich verwendeten asbesthaltigen Bauteile im heutigen Gebäudebestand. Demnach könnte bei vielen Tätigkeiten in Gebäuden, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 errichtet wurden, Asbest freigesetzt werden. Deshalb standen insbesondere folgende Fragen im Mittelpunkt der Veranstaltung: Bei welchen Arbeiten ist mit asbesthaltigen Bauteilen zu rechnen? Wann ist eine Freisetzung von Asbestfasern zu befürchten? Wie können kritische Bauteile rechtzeitig erkannt werden, damit kein Asbest freigesetzt wird?

Obwohl die Gefahrstoffverordnung einen großen Anteil der Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien gut geregelt hat, sind immer noch viele Beschäftigte bei ihrer Arbeit Asbestfasern ausgesetzt. Auch die nach wie vor hohe Zahl der asbestbedingten Berufserkrankungen steht für einen anhaltenden Handlungsbedarf. Für ein sicheres Arbeiten auf der Baustelle ist deshalb eine umfassende Information über die im Gebäudebestand vorhandenen Bauteile und -materialien von besonderer Bedeutung. Denn wenn Asbestmaterialien nicht erkannt werden, können durch Arbeiten schnell Fasern freigesetzt werden. Dies gefährdet sowohl die Beschäftigten als auch die Bewohner und Nutzer einer Immobilie. Die Identifizierung asbesthaltiger Bauteile wurde von den Teilnehmern des Erfahrungsaustausches deshalb ebenso intensiv erörtert wie die Einhaltung bestehender Verbote und Beschränkungen. So gibt es die Verpflichtung zu staubarmem Arbeiten beispielsweise mit abgesaugten Maschinen, wenn Bautätigkeiten im Bestand durchgeführt werden. Auch Beispiele aus Nachbarländern wie der Schweiz zeigen, wie mit pragmatischen Lösungen eine ordnungsgemäße Sanierung und Renovierung erfolgen kann.

Zudem muss das Gefährdungspotenzial für Beschäftigte, das von unerkannt im Gebäudebestand vorhandenen Asbestbauteilen ausgeht, ermittelt und beschrieben werden. Der Aufbau einer derart gesicherten Informationsbasis für die Arbeiten im Gebäudebestand erfordert es, die Anforderungen des Bau-, Abfall- und Gefahrstoffrechts anzupassen und intensiver aufeinander abzustimmen. Insgesamt waren sich die Teilnehmer des Erfahrungsaustausches einig, dass auch künftig besonderes Engagement aller Akteure notwendig ist, um Asbest langfristig aus der Arbeitswelt zu verbannen.

zuletzt editiert am 09. April 2021
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