Am 3. Juli findet der neue Online-Kurs „Brandschutz bei Technischen Isolierungen – Anforderungen und Nachweise“ statt. Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka geht auf aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen ein und erläutert die Auswirkungen der neuen MVV TB 2019.
Was müssen Fachplaner, Sachverständige und ausführende Unternehmen nach Inkrafttreten der MVV TB beachten? Welche Dokumentationspflichten bestehen? Welche Nachweise sind erforderlich? Was muss bei der Auswahl von Produkten berücksichtigt werden? Diese und weitere aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beantwortet der Referent Thomas Krause-Czeranka im neuen Online-Kurs „Brandschutz bei Technischen Isolierungen – Anforderungen und Nachweise“, das am 3. Juli um 11 Uhr stattfindet.
Technische Isolierungen tragen die CE-Kennzeichnung nach der europäischen Bauprodukte-Verordnung. Aber nicht alle über das deutsche Baurecht geforderten Leistungen, können im Einzelfall über das europäische System abgebildet werden. Die Konkretisierung der bauaufsichtlichen Anforderungen erfolgt durch die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Mit der Fassung der MVV TB 2019 ändert sich nun die Mindestanforderung an die Schwerentflammbarkeit.
Der zweistündige Online-Kurs von TI – Technische Isolierung in Kooperation mit Feuer Trutz Network informiert über diese aktuellen Änderungen im Bauordnungsrecht. Thomas Krause-Czeranka erläutert die Auswirkungen der neuen MVV TB 2019 auf das Brandverhalten – und insbesondere die Schwerentflammbarkeit – von Technischen Isolierungen. Im Anschluss erhalten Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit dem Referenten auszutauschen und ihre eigenen Fragen einzubringen. Weitere Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website von TI und der von FeuerTrutz .