Nach Abschluss des europäischen Notifizierungsverfahrens und der Zustimmung in den Gremien der Bauministerkonferenz im Dezember 2020 ist die neue Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung) mit Beginn des neuen Jahres 2021 eingeführt worden. Sie ersetzt weite Teile der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ vom Oktober 2001.
Die neue TR Instandhaltung ist unter Federführung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und breiter Beteiligung aller Fachkreise erarbeitet worden und besteht aus zwei Teilen: Teil 1 der TR Instandhaltung bestimmt die Grundsätze der Instandhaltung sowie Instandsetzungsverfahren und konkretisiert die allgemeinen Anforderungen an Anlagen nach den § 3 Musterbauordnung (MBO) entsprechenden Bestimmungen der Landesbauordnungen, insbesondere die Mechanische Festigkeit und Standsicherheit von Bauwerken.
Teil 2 der TR Instandhaltung befasst sich mit den notwendigen Merkmalen und Leistungen von Produkten und Systemen für die Instandsetzung. Es wird insbesondere festgelegt, welche Leistungsanforderungen Produkte für die Instandhaltung von Betonbauwerken erfüllen müssen, um die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Betonbauteilen zu erhalten oder wiederherzustellen.
Die Leistungsanforderungen an Bauprodukte werden unter Bezugnahme auf die in der Normenreihe EN 1504 festgelegten „gemeinsame Fachsprache“ formuliert. Produkte, die mit Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) vermarktet werden, treffen so auf spiegelbildlich formulierte Bauwerksanforderungen und können damit ungehindert verwendet werden, vorausgesetzt, die erklärten Leistungen entsprechen den Anforderungen für diese Verwendung (vergleiche Art. 8 Abs. 4, letzter Halbsatz BauPVO, § 16c Satz 1 MBO). Im Interesse der Praktikabilität für die am Bau Beteiligten ist die im Rahmen der Normenreihe EN 1504 harmonisierte technische Fachsprache (Methoden, Kriterien, AVCP-Vorgaben) – wiederholend – in die TR Instandhaltung, Teil 2, integriert worden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des DIBt.