Rolladenkasten ift Rosenheim
Die Ergebnisse einer Untersuchung des ift Rosenheim über die Luftdichtheit von Rollädenkästen fanden Eingang in die neue DIN 18073. (Alle Abb.: ift Rosenheim)

Luftdichtheit 4. November 2020 So luftdicht müssen Rollladenkästen sein

Seit Kurzem ist die überarbeitete DIN 18073 „Rollläden, Markisen und sonstige Abschlüsse im Bauwesen“ gültig. Eingang in die Norm haben unter anderem Anforderungen an die Luftdichtheit von Rollladenkästen gefunden, die auf den Ergebnissen eines Forschungsvorhabens des ift Rosenheim beruhen.

Die DIN 18073 dient dazu, Kriterien für die Anwendung von innen- und außenliegenden Abschlüssen nach den Produktnormen EN 13120 beziehungsweise EN 13659 sowie für Markisen nach EN 13561 objektbezogen zu ermitteln. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Luftdichtheit der in der Norm betrachteten Bauelemente - insbesondere die von Rollädenkästen. Denn die hat großen Einfluss auf die Luftdichtheit des gesamten Gebäudes. Die Praxis zeigt, dass diese Kästen oft nicht ausreichend luftdicht sind. Geregelt wird die Luftdichtheit von Außenbauteilen in der Gebäudehülle in Deutschland in DIN 4108-2 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“. Danach müssen Außenbauteile entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht sein. Das Produkt Rollladenkasten mit seinen Konstruktionsfugen wird zwar in der Norm eindeutig benannt. Wie luftdicht es zu sein hat, ist dort aber nicht genauer geregelt.

Das ift Rosenheim hat daher im Rahmen eines öffentlich geförderten Forschungsvorhabens eindeutige Prüfkriterien für den Nachweis der Luftdichtheit von Rollladenkästen erarbeitet. Unter diesem Link finden Sie den dazugehörigen Forschungsbericht. Darüber hinaus hat das Institut ein Tabellenverfahren sowie Empfehlungen für konstruktive Ausführungen entwickelt. Die Forschungsergebnisse wurden in der ift-Richtlinie AB-02/1 „Luftdichtheit von Rollladenkästen; Anforderung und Prüfung“ veröffentlicht und nun in die DIN 18073 übernommen.
Für die Ermittlung der Luftdurchlässigkeit des Rollladenkastens sind in der neuen Norm eindeutige Anforderungen festgelegt. Unterschieden wird in:

1. Bauteil- oder Konstruktionsfugen, also zum Beispiel Fugen zwischen Revisionsdeckel und Rollladenkasten. Hier gilt, bezogen auf die Länge des Rollladenkastens, als Anforderung an dessen Luftdurchlässigkeit ein maximaler Wert der Referenzluftdurchlässigkeit asb von 0,25 m3/[h m (daPa)2/3]. Für den Nachweis der Luftdichtheit sind in der ift-Richtlinie alternativ auch konstruktive Merkmale festgelegt. Somit ist für den entsprechenden Nachweis nicht immer eine Prüfung erforderlich.
2. Funktionsfugen, wie zum Beispiel Gurt- oder Kurbeldurchführungen sowie Installationsdosen bei elektromotorischer Bedienung. Für die Funktionsfugen, also die Durchführung von Bedienteilen, wurden entsprechende Klassen der Luftdurchlässigkeit definiert (siehe Tabelle).

Rolladenkasten ift Rosenheim Tabelle
In Abhängigkeit von der Referenzluftdurchlässigkeit Q10 bei 10 Pa werden die Durchführungen für Bedienelemente drei Klassen zugeordnet. Sofern nicht anders gefordert, ist nach DIN 18073 mindestens die Klasse 1 einzuhalten.











Eine direkte und praxisbezogene Umsetzung der DIN 18073 ermöglichen zudem die Einsatzempfehlungen, die sich in den informativen Anhängen A bis C der Norm zu Ausführungsempfehlungen, Anwendungsbeispielen und Beispielen für Lastannahmen finden. Weitere Änderungen gegenüber der Vorgängernorm DIN V 18073:2008-05 sind unter anderem die Herausnahme der Anforderungen an Tore und Verdunkelungsanlagen, die Anpassung des Inhalts an DIN EN 13561 und DIN EN 13659 sowie eine umfangreiche Beschreibung der Eigenschaften. Die neue DIN 18073:2020-11 können Sie beim Beuth-Verlag bestellen. Weitere Informationen über die Arbeit des ift Rosenheim finden Sie auf der Website des Instituts.

zuletzt editiert am 09.04.2021