Schwellenlose Tür
Eine Gitterrostrinne gehört zur typischen Ausführung einer niveaugleichen Türschwelle zwischen Wohnraum und Balkon. (Abb.: AIBau)

Bauwerkserhaltung 2014-02-26T00:00:00Z Schwellenlos ins Haus

Barrierefreie Eingänge mit niveaugleichen Türschwellen werden nicht nur im alten- und behindertengerechten Bauen sowie in öffentlichen und gewerblichen Bauwerken gefordert. Auch private Nutzer verlangen sie mittlerweile vermehrt als üblichen Komfortanspruch an eine Wohnung. Dabei unterscheiden sich entsprechende Umbauten im Gebäudebestand nicht grundsätzlich von den Maßnahmen, die bei Neubauten erforderlich sind. Der folgende Beitrag zeigt verschiedene Lösungen, um für den Gebäudebestand situationsbezogene Lösungen auswählen und anpassen zu können.

Schwellenlose Tür
Eine Gitterrostrinne gehört zur typischen Ausführung einer niveaugleichen Türschwelle zwischen Wohnraum und Balkon. (Abb.: AIBau)

Bereits seit 2000 [12] und in genauerer Formulierung seit 2004 [13] regelt die Norm für Bauwerksabdichtungen auch niveaugleiche Türschwellen. Trotzdem bieten die meisten Türrahmenprofile noch immer keine zuverlässigen Anschlussmöglichkeiten für Abdichtungen nach den Regeln der DIN 18195. Dabei bleibt der Übergangsbereich zwischen Türrahmen und Laibung sogar ganz außen vor. Da Systemlösungen trotz großen Bedarfs nur selten angeboten werden, müssen Planer und Ausführende der verschiedenen Gewerke „das Rad immer wieder neu erfinden“, um die anscheinend widersprüchlichen Zielsetzungen des Feuchteschutzes und der Nutzbarkeit bei barrierefreien Türschwellen in Einklang zu bringen.

Fehlerhafte Ausführungen führen zu erheblichen Schäden

 Nach den Erfahrungen von Sachverständigen für Schäden an Gebäuden führen fehlerhafte Ausführungen niveaugleicher Schwellen immer noch zu erheblichen Schäden. In einer Sachverständigenbefragung, die Teil einer Forschungsarbeit zu niveaugleichen Türschwellen war [1], wurden folgende Ursachenschwerpunkte genannt:

In mehr als 70 Prozent der genannten Schadensfälle wird die Hinterläufigkeit des Abdichtungsrandes am Schwellenprofil als eine Schadensursache genannt. Häufig sind die Abdichtungen im Schwellenbereich nicht mindestens bis zur Oberkante des Belages aufgekantet und dicht verwahrt. Oft lassen die Türschwellenprofile einen funktionsfähigen Anschluss der Dichtungsbahnen nicht zu.

In den Laibungsbereichen der Türen fehlen in circa 80 Prozent der Schadensfälle Anschlussmöglichkeiten für eine Abdichtung.

Aufgrund unzureichender Konstruktionshöhen auf den angrenzenden Außenflächen sind ein ausreichendes Gefälle und Gitterrostrinnen an Außenschwellen häufig nicht realisierbar.

In etwa 23 Prozent der Fälle werden fehlende konstruktive Maßnahmen wie Überdachungen als mit schadensursächlich benannt.

Eigene Untersuchungen von Schadensfällen führen zu dem Ergebnis, dass es insbesondere bei starker Wasserbeanspruchung der Schwelle im Zusammenhang mit Fehlern bei der Ausführung des Abdichtungsanschlusses immer wieder zu gravierenden Schäden kommt.

Regelwerke differenzieren nicht nach Wasserbeanspruchung

Nach den Normen für barrierefreies Bauen [9, 10] sind untere Türanschläge und Schwellen zu vermeiden oder auf eine Höhe von 2 Zentimetern zu beschränken. Die Norm für Bauwerksabdichtungen [12, 13] fordert bei niveaugleichen Türschwellen besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das Hinterlaufen der Abdichtung, zum Beispiel Vordächer, Rinnen (gegebenenfalls mit beheizten Gitterrosten), Unterfahren der Schwelle mit der Abdichtung usw. Ähnliche Anforderungen sind in den Flachdachrichtlinien [17] enthalten.

Alle Abdichtungsregeln heben hervor, dass barrierefreie Übergänge Sonderkonstruktionen sind, die einerseits eine intensive Koordination zwischen Planern und Ausführenden, andererseits aber auch besondere Maßnahmen wie Türrahmen mit Anschlussflansch oder Vordächer erforderlich machen. Dabei wird weder nach der tatsächlichen Wasserbeanspruchung differenziert, noch geklärt, ob alle Anforderungen gleichzeitig, einzeln oder in bestimmten Kombinationen auszuführen sind.

Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND, Ausgabe 2.2012

Autoren: Ruth Abel, Klaus Wilmes, Matthias Zöller

zuletzt editiert am 09. April 2021
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