Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) und das Netzwerk Schimmel e.V. haben die Schimmelpilzrichtlinie überarbeitet. Sie soll Fachleuten und Verbrauchern als praxistaugliche Hilfestellung rund um das Thema Schimmelpilz in Innenräumen dienen.
Anlass für die Weiterentwicklung der Richtlinie war der unterschiedliche Wissensstand zur Problematik von Schimmelpilzen in Innenräumen. Wie entsteht Schimmelpilz? Besteht eine gesundheitliche Gefahr durch Schimmelpilze? Wie sind Schimmelpilze zu vermeiden beziehungsweise wie sieht eine fachgerechte Sanierung aus?
Maßnahmenkatalog dient der Orientierung
Die Richtlinie beschreibt die systematische Vorgehensweise zur Ermittlung der Ursache des Schimmelpilzbefalls, empfiehlt Feststellungsverfahren inklusive der Schadensklassifizierung und ein darauf aufbauendes Instandsetzungskonzept. Ein Maßnahmenkatalog erläutert alle Abschnitte der Schimmelpilzsanierung - von der Erstbegehung über Sofortmaßnahmen bis zum Sanierungsplan. Zudem bezieht die neuste Auflage der Richtlinie mikrobiologische Probennahmen mit in die Bewertung ein.
Dabei wird deutlich, dass sich bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden unter Umständen ein interdisziplinärer Austausch anbietet, um sachgerechte Lösungen erarbeiten zu können.
Auch Verbrauchern fällt laut der Richtlinie eine Mitwirkungspflicht zu: Sobald ein Schimmelpilzschäden im Innenraum entsteht muss er aktiv werden. Bei Unsicherheiten ist es geboten, sich an entsprechende Fachleute zu wenden.
Schimmelpilzschäden sind ein interdisziplinäres Thema
Bei der Erstellung der neuen Fassung der Schimmelpilzrichtlinie wurden verschiedene interdisziplinäre Fachbereiche mit einbezogen. Allein der BVS verfügt über zwölf Bundesfachbereiche, die eng und fachübergreifend miteinander arbeiten. So ist Schimmel beispielsweise sowohl für die Bereiche Bau als auch Innenraumhygiene relevant. Demzufolge bezieht die neue Richtlinie die neusten Erkenntnisse und Erfahrungswerte verschiedener Fachrichtungen mit ein.
Richtlinie soll helfen, nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen
Aufgrund der Komplexität und Verschiedenartigkeit der Schadensfälle sowie fehlender belastbarer Hintergrundwerte für einen mikrobiell-hygienisch bauüblichen Gebäudezustand, gibt es bislang bei Schimmelpilzbefall in Innenräumen keine gesetzlich bindenden Grenz- oder Richtwerte. Allenfalls gibt es Bewertungshilfen für einen hygienischen Normalzustand. Insoweit wurden Aufmerksamkeitswerte in der neuen Schimmelpilzrichtlinie entwickelt, die zum Beispiel dem Sachverständigen helfen sollen, in der täglichen Arbeit nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen. Der BVS und das Netzwerk Schimmel e.V. fordern seit rund zehn Jahren wissenschaftliche Untersuchungen, die als Grundlagen im Umgang mit Schimmelpilz dienen. Mit der Richtlinie möchten die Verbände eine wissenschaftliche Orientierung geben.
Die überarbeitete Richtlinie basiert auf der Arbeit des Netzwerks Schimmel e.V., die im Jahre 2004 aufgenommen und erstmalig im Jahre 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Aktuell wird die Richtlinie von führenden Verbänden der Sanierungsbranche, Fachverband Sanierung und Umwelt (FSU), Bundesverband Brand und Wasserschäden (BBW), Bundesverband Feuchte und Altbausanierung (BUFAS), aber auch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unterstützt.
Die Schimmelpilzrichtlinie kann als Print-Dokument beim BVS abgerufen werden.
