Wer haftet, wenn die Wohnung mit Schimmelpilzen befallen ist? Dieser Frage geht der Vorsitzende Richter Dr. Uwe Meiendresch auf der 6. Berliner Schimmelpilzkonferenz am 17. März 2016 auf den Grund. Dabei bezieht er sowohl die Verantwortlichkeiten von Mietern und Vermietern als auch von Sanierern und Architekten mit ein.
Treten Schimmelpilze in Innenräumen auf, kommt es immer wieder zu Konflikten darüber, wer die Verantwortung und damit die Kosten für ihre Beseitigung trägt. Und das betrifft lange nicht nur Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Aus der Perspektive eines Richters erläutert Dr. Uwe Meiendresch vom Landgereicht Aachen welche Pflichten Hausbesitzer im Zusammenhang mit Schimmelpilzbefall haben und wann sie für eine Sanierung aufkommen müssen. Er geht auf die Frage ein, wann sich ein Befall dem Fensterbauer anlasten lässt und welche Verantwortlichkeiten Sanierungsbetriebe mitunter auf sich nehmen müssen, wenn sie Schimmel nicht fachgerecht entfernen.
Außerdem gibt er einen Überblick über typische Streitfälle und unterschiedliche Gerichturteile und zeigt Lösungsmöglichkeiten, auf, die helfen können Streitigkeiten frühzeitig beizulegen.
Die juristische Perspektive ist nur ein Aspekt, der auf der 6. Berliner Schimmelpilzkonferenz behandelt wird. Weitere Themen sind gesundheitliche Auswirkungen von Schimmelpilzen in Innenräumen, die neue Schimmelpilzrichtlinie des Umweltbundesamts sowie geeignete Sanierungs-und Analysekonzepte bei offensichtlichem oder verdecktem Befall.
Alle Informationen, eine Übersicht über alle Referenten, das Programm und die Anmeldung finden Sie auf der Seite der Berliner Schimmelpilzkonferenz .
