Cover DIBt-Mitteilungsblatt
Die neue Fassung der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen enthält Änderungen, was die Kontrollintervalle bei Brandschutzklappen betrifft. (Abb.: DIBt)

Anlagentechnik 2016-02-22T00:00:00Z Richtlinie zu Brandschutz bei Lüftungsanlagen überarbeitet

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat eine neue Fassung der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen veröffentlicht.

Die Richtlinie behandelt den Brandschutz bei allen Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach der Musterbauordnung, Paragraph 41 gestellt werden, das heißt Klimaanlagen, Anlagen und Warmluft-heizungen mit ihren Lüftungsleitungen und den darin enthaltenen Komponenten wie Ventilatoren, Schalldämpfern und Brandschutzklappen.

Die überarbeitete Richtlinie enthält insbesondere in Abschnitt 4 "Anforderungen an den Feuerwiderstand von Luftleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen" und Abschnitt 7 "Lüftungsanlagen für besondere Nutzung" Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung. Diese beziehen sich vor allem auf die Kontrollintervalle von Brandschutzklappen.

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen ist auf der Seite des DIBt als PDF erhältlich.

zuletzt editiert am 09. April 2021