LIB Fachtagung Referenten
Die Referenten und Veranstalter des Fachsymposiums: (von links) Dipl.-Ing. Sven Emunds, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach, Sebastian Fink, Vorstandsvorsitzender der LIB NRW, Dipl.-Ing. Klaus Lehmann, Dipl.-Ing. Frank Pawlik, Geschäftsführer der LIB NRW und Prof. Dr.-Ing. Rainer Auberg. (Abb.: Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB)

Betoninstandsetzung 2016-05-09T00:00:00Z Rekordbeteiligung beim LIB-Fachsymposium

Mit 270 Teilnehmern aus allen Bereichen der Betoninstandhaltung verzeichnete das 24. Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ in Dortmund eine Rekordbeteiligung. Das von der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB) in Kooperation mit der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) durchgeführte Symposium bot einen aktuellen Themenmix aus unterschiedlichen Bereichen der Betoninstandsetzung.

So stellte Prof. Dr.-Ing. Michael Raupach, Leiter des Instituts für Bauforschung an der RWTH Aachen, in seinem Vortrag „Was ist neu an der neuen Instandhaltungsrichtlinie des DAfStb?“ die aktuellen Änderungen vor. Dipl.-Ing., Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Sven Emunds, Geschäftsführer des Institut renoplan gmbh in Netzbach und Leonberg, erläuterte in einem Praxisbeitrag die Instandsetzung eines Parkhauses und analysierte dabei gleichzeitig, wie hier die Instandsetzungsrichtlinie umgesetzt wurde. Prof. Dr. Dipl.-Ing. Rainer Auberg von der Universität Duisburg-Essen, Honorarprofessor am Institut für Bauphysik und Materialwissenschaften sowie stellvertretender Vorsitzender der GUEP, plädierte in seinem Referat „Qualität bei Bauwerksprüfung und Instandsetzungsplanung bedeutet Risikominimierung von Nachträgen und Baukostenerhöhung“ für eine fundierte und systematische Betonprüfung am Bauwerk im Vorfeld. „Gütesicherung durch Eigen- und Fremdüberwachung. Mehrwert für den Auftraggeber?“, fragte Dipl.-Ing. Klaus Lehmann, Lehrbeauftragter an der Universität Duisburg-Essen und Güteschutzbeauftragter der ib, Berlin, und bejahte diese Frage in seinen Ausführungen. Dr. Martin Stelzner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus der Kanzlei RAe Kapellmann, Krefeld, beleuchtete die komplexe Haftungssituation der Planungs-, Überwachungs- und Baubeteiligten sowohl im Verhältnis zum Bauherrn als auch im Innenverhältnis untereinander.

Einen ausführlichen Bericht zum Fachsymposium finden Sie hier .

Das nächste Fachsymposium der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB) wird im Februar 2017 stattfinden.

zuletzt editiert am 09. April 2021
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