Betrieb 2016-11-04T00:00:00Z Rechtsgutachten: Bau- und Abbruchabfälle einheitlich regeln

Vor dem Hintergrund der europäischen Zielsetzung für eine Ressourcenschutz- und Recyclinggesellschaft bedarf es dringend eines einheitlichen Regelwerks für die abfallrechtlichen Pflichten im Bereich des Bausektors. Das zeigt ein jüngst von mehreren Verbänden vorgelegtes Rechtsgutachten.

Das Gutachten zur Vereinheitlichung der Regelwerke in Bezug auf Bau- und Abbruchabfälle wurde im Auftrag des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e.V (ZDB), des Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB), des Deutschen Abbruchverbandes e.V. (DA) und der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. (BGRB) erstellt und Ende Oktober den Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft und dem Umweltbundesamt (UBA) vorgelegt.

Hintergrund ist die Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften im Bausektor, die häufig nur auf privatrechtlichen technischen Regelwerken (zum Beispiel VDI-Richtlinien, DIN-Normen) oder Leitfäden der diversen Vollzugsebenen basieren. Auch auf Bundesebene gibt es lediglich punktuelle Maßnahmen, wie etwa die Novelle der Gewerbeabfallverordnung oder Entwürfe für eine Mantelverordnung.

Die Verbände setzen sich seit längerem für eine einheitliche, harmonisierte Regelsetzung für den Bausektor ein, die gleichzeitig langjährig umstrittene Fragen, wie etwa die Verantwortlichkeit des Auftraggebers als Abfallerzeuger oder abfallrechtliche Vorerkundungspflichten in der Planungsphase klärt.

Das Rechtsgutachten wurde von der Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser erstellt.

zuletzt editiert am 09. April 2021
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