Die Normenwerke der DIN 4108 beinhalten zum Themenkreis Schimmelbildung gravierende Unzulänglichkeiten. Diese erlauben es nicht, sie bezüglich der Bewertung und Verhinderung von Schimmelbefall in den Rang "allgemein anerkannter Regeln der Technik" zu erheben.
In der Forschung über Schimmelpilzschäden in hochwärmegedämmten Neu- und Altbauten wurde herausgefunden, dass sich die Befallshäufigkeit im Vergleich zum Gebäudegesamtbestand nur marginal unterscheidet. Dieser Befund taugt also keinesfalls als Beweis für die Behauptung, dass ausreichende Wärmedämmung Schimmelbefall verhindert. Auch die gebetsmühlenhafte Wiederholung, dass notfalls ausreichend oder verstärkt zu heizen sei, hilft bei der Ursachensuche nicht weiter.
Ein folgenreicher Irrtum ist es aber zu glauben, die Ursache für einen Schimmelschaden dort entdeckt zu haben, wo sie nicht ist. Denn das konnte zum Ausgangspunkt eines Wiederbefalls und einer Sanierung der Sanierung werden.
Da einige, in Wohnungen häufig vorkommende Schimmelpilzarten ein großes Gefährdungspotenzial für die Gesundheit haben, spielt die Sicherheit in der Bau-Diagnose und -Therapie eine besonders wichtige Rolle. Hierbei will man gern auf Normen zurückgreifen, in diesem Fall insbesondere auf die DIN 4108 Teil 2 "Mindestanforderungen
an den Wärmeschutz".
Doch eine sichere Berechnung und Diagnose der Bedingungen ist mit deren Hilfe nicht gegeben. Analysiert man nämlich ihre Aussagen, stößt man auf eine Reihe von Merkwürdigkeiten und Widersprüchen.
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