Bei schwach durchlässigen Boden und versiegelten Oberflächen wird die Sickerwassermenge häufig unterschätzt, die sich bei Starkregen zeitweise auf der Geländeoberfläche aufstaut. Damit steigt die Gefahr, dass es bei nicht unterkellerten und zugleich entsprechend tief gegründeten Gebäuden zu Feuchteproblemen kommt. Wenn darüber hinaus die Bauwerksabdichtung Defizite aufweist und das Wasser über kleinste Fehlstellen den Weg ins Gebäude gefunden hat, kommt es zwangsläufig zu Feuchteschäden. Dies lässt sich vermeiden, wenn auch an nicht unterkellerte Gebäude die gleichen grundsätzlichen abdichtungstechnischen Anforderungen gestellt werden wie an unterkellerte. Am Beispiel einer Schule wird gezeigt, wie ein vormals nicht unterkellertes, durchfeuchtetes Gebäude saniert wurde, um es dauerhaft vor Feuchtigkeit zu schützen.
Sowohl die Drännorm DIN 4095 [1] als auch Teil 4 der Bauwerksabdichtungsnorm DIN 18195 [2] beziehen sich fast ausnahmslos auf unterkellerte Gebäude, wenn sie darlegen, in welchen Fällen eine Dränanlage erforderlich ist. Warum und wann auch bei nicht unterkellerten Gebäuden beim Lastfall aufstauendes Sickerwasser Bauwerksdränungen erforderlich werden, lässt sich am besten anhand einer vergleichenden Gegenüberstellung unterschiedlicher Höhensituationen veranschaulichen. Abbildung 1 zeigt zunächst die heute aus Gründen der Barrierefreiheit häufig anzutreffende Situation, bei der sich Oberkante Gelände und Oberkante Fußboden auf gleicher Höhe befinden. Wird hier auf eine Dränanlage verzichtet, wären die in Abschnitt 5.2 der DIN 18195-6 [3] enthaltenen Regelungen einzuhalten. Dies wären zum Beispiel:
❚ „Die Abdichtung ist im Regelfall auf der dem Wasser zugekehrten Bauwerksseite anzuordnen; sie muss eine geschlossene Wanne bilden oder das Bauwerk allseitig umschließen.“
❚ „Bei wenig durchlässigen Boden ( k ≤ 10–4 m/s) ist die Abdichtung wegen der Gefahr einer Stauwasserbildung mindestens 300 Millimeter über die geplante Geländeoberkante zu führen.“
Auch bei einem nicht unterkellerten Gebäude wäre also theoretisch die auf Abbildung 1 dargestellte wannenartige und zugleich druckwasserdichte Anordnung der Abdichtung erforderlich. Die Praxis sieht indes völlig anders aus. So ist mir kein nicht unterkellertes Gebäude bekannt, bei dem die Abdichtung unterhalb der Bodenplatte angeordnet wurde. Üblich sind Sockelabdichtungen nach Abschnitt 6.1.1 in Kombination mit Bodenplattenabdichtungen nach Abschnitt 6.2.1 der DIN 18195-4.

Abbildung 2 zeigt die Situation, bei der sich Oberkante Gelände und Oberkante Bodenplatte auf gleicher Höhe befinden. Wurden die zuvor zitierten normativen Regelungen eingehalten, musste auch hier wannenartig und zugleich druckwasserdicht abgedichtet werden. Aber auch in diesen Fällen sieht die Praxis völlig anders aus.
Am einfachsten lassen sich die Probleme „Abdichtung“ und „Dränung“ losen, indem man das Gebäude hoch genug gründet (Abb. 3). Diese bewährte Bauweise ist auf eine Bauwerksdränung nicht angewiesen. Sie ist aber heute immer seltener anzutreffen, da sie der Barrierefreiheit und den Komfortansprüchen der Nutzer entgegensteht. Ob bei dieser Bauweise die in der Bauwerksabdichtungsnorm festgelegten 300 Millimeter notwendig sind oder auch ein geringeres Maß ausreicht, die Abdichtung über Oberkante Gelände hochzufuhren, ist objektbezogen und nach Rücksprache mit dem Geotechniker zu entscheiden.
Wasser vom Gebäude fernhalten
Bei den heute üblichen Sockelabdichtungen nach Abschnitt 6.1.1 und den oberhalb der Bodenplatte angeordneten Abdichtungen nach Abschnitt 6.2.1 der DIN 18195-4, also Abdichtungen bei Vorliegen
von Bodenfeuchte und nicht stauendem Sickerwasser, muss das Wasser wirksam vom Gebäude ferngehalten werden – es sei denn, man gründet das Gebäude so hoch wie in Abbildung 3 dargestellt.

Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND, Ausgabe 2. 2014
Autor: Henrik-Horst Wetzel

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