Voruntersuchungen Instandsetzung
Bei beidseitig diffusionsdicht abgedeckten Holztragwerken von Dächern mit dazwischen angeordneter Dämmung ist in den letzten Jahren eine allgemein erhöhte Schadensanfälligkeit bekannt geworden. (Abb.: AIBau/Matthias Zöller)

Bauwerkserhaltung 2015-05-07T00:00:00Z Nicht übertreiben!

Ein geringer Untersuchungsaufwand vor einer Bestandssanierung bedeutet zunächst geringe Kosten. Diese „Sparsamkeit“ kann aber unnötig hohe Kosten verursachen, wenn Instandsetzungsarbeiten ständig angepasst werden müssen, weil erst im Rahmen der Ausführung die baulichen Gegebenheiten erkennbar werden. Andererseits ist nicht jeder Untersuchungsaufwand zu rechtfertigen. Eine vollständige Zerstörung des zu untersuchenden Gegenstands bedeutet dessen Verlust und macht eine Untersuchung in der Regel überflüssig. Deshalb gilt es jeweils den notwendigen und angemessenen Untersuchungsaufwand durch ein systematisches Vorgehen zu erreichen, damit Bestandsschonung, Risiken und Aufwand in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Viele technische Regeln befassen sich ausschließlich mit der Planung und Ausführung von Neubauleistungen. Werden aber Bestandsbauten instand gesetzt, verändert oder erweitert, stellt sich immer die Frage, wo und in welchem Umfang bestehende Konstruktionen vorab untersucht werden müssen. Auch um Mängel zu bewerten oder Schadensursachen festzustellen, sind ausreichende Kenntnisse der Bausubstanz erforderlich.

Bei unzureichenden oder gar fehlenden Voruntersuchungen des Bestands sind Überraschungen während der Ausführung nicht zu vermeiden. Hierfür ein Beispiel: Eine Flachdachabdichtung wird auf eine stark geschädigte Decke aufgebracht. Die Schädigung befand sich in einem nicht einsehbaren Bereich und war ohne Voruntersuchung nicht zu erkennen. Die Decke muss nun anschließend umfassend instand gesetzt werden oder droht gar einzustürzen. Mehraufwendungen sind unvermeidlich. Sie hätten bei rechtzeitiger Kenntnis und ausreichender Voruntersuchung vermieden werden können und sind auf eine fehlerhafte Planungsleistung zurückzuführen.

Andererseits sind Schäden durch zu weitgehende Untersuchungen am untersuchten Bauteil oder ein übermäßiger finanzieller Aufwand für die Untersuchungen zu vermeiden. Wann aber ist ein Sachverhalt als Planungsgrundlage hinreichend zuverlässig geklärt? Wie weit müssen Untersuchungen des Bestands gehen? Und wie umfangreich müssen Untersuchungen betrieben werden, um für ein Gutachten ausreichende Kenntnisse über den Bestand zu erhalten?

Die DIN 18531-4 [1] beschreibt Grundsätze für Dachinstandsetzungen, die verallgemeinert werden können: Wertverbessernde Zielsetzungen, wie die Erhöhung des Qualitätsniveaus, der Wirtschaftlichkeit, des Wärme- oder Schallschutzes oder die Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, sind vor Beginn der Voruntersuchungen zu vereinbaren. Auf dieser Grundlage können Zielrichtung, Umfang und Tiefe der Untersuchungen festgelegt werden. Ist das Ziel einer Instandsetzung zum Beispiel lediglich eine auf eine kurzfristige Reststandzeit abgestimmte Reparatur, ist das zu vereinbaren. Dann können gegebenenfalls Voruntersuchungen eingeschränkt werden oder ganz entfallen. Auch bei Abbruch oder umfassenden Modernisierungen können Voruntersuchungen erforderlich werden, um Kenntnis über eventuelle Schadstoffe und deswegen erforderliche besondere Maßnahmen bei Abbruch und Entsorgung planen zu können.

Zunächst nicht eingreifende Untersuchungen durchführen

Unterlagen, wie Pläne, Protokolle, eventuell Laborergebnisse und Aussagen der Beteiligten, enthalten oft wichtige Hinweise zu verdeckten Bauteilen. Bauteiloberflächen können in Augenschein genommen werden, um Informationen ohne zerstörende Öffnungen zu erhalten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Abmessungen,
  • Schadensbilder wie Ausblühungen, Risse, Ausbrüche, Blasenbildungen oder Hohlstellen an Oberflächen, Belägen und Beschichtungen,
  • die Intensität der Auffälligkeiten, die Rückschlüsse auf die Lage der verursachenden Stelle zulassen,
  • akustische Prüfungen durch Klopfen mit Kugeln, Drähten oder Ähnlichem.

Je nachdem, wie bedeutsam ein Merkmal und wie unterschiedlich das Erscheinungsbild ist, reicht der Aufwand von repräsentativen Feststellungen bis zum quantitativ vollständigen Erfassen aller Merkmale. Für nicht eingreifende Untersuchungen können unterstützend Messgeräte eingesetzt werden, mit denen zerstörungsarm oder gar zerstörungsfrei Erkenntnisse zu Situationen innerhalb von Bauteilen gewonnen werden können.

Da diese Untersuchungen aber aufwendig sein können, ist ihr Umfang auf die Bedeutung des Merkmals abzustimmen. So lassen sich zum Beispiel mit Wärmebildaufnahmen Temperaturen von Bauteiloberflächen, aber auch von strömender Luft messen. Voraussetzung hierfür sind Temperaturdifferenzen. So sind Wärmebildmessungen zur Feststellung der energetischen Qualität oder von Leckstellen nur bei ausreichend großen Temperaturdifferenzen zwischen Innenräumen und Außenluft möglich. Bei höheren Außentemperaturen kann man durch Beheizen der Innenräume die Voraussetzung für aussagekräftige Wärmebildmessungen schaffen. Bei mit warmem oder kühlem Wasser durchströmten Leitungen lassen sich Leckstellen orten. Durch Messung von elektrischen Widerständen, von elektrostatischen Feldern, durch Einsatz von Ultraschall oder Neutronensonden oder Leckortungsverfahren mit Tracergasen sind Feuchtequellen und -verteilungen auch ohne oder mit kleineren und damit begrenzten Bauteilöffnungen festzustellen.

Die Untersuchungsergebnisse sind auf Plausibilität zu prüfen. So lassen sich zum Beispiel bei salzbelasteten Untergründen nur begrenzt Messverfahren durch elektrostatische Felder oder Widerstände anwenden. Denn Salze können die Messergebisse erheblich beeinflussen.

Diese Messmethoden eignen sich oft zum Vergleich, zur Bestimmung der Feuchteverteilung und zur qualitativen Abschätzung. Sie können zur Vorbereitung von gravimetrischen Messungen durch Probenentnahme dienen, mit denen sich Feuchtigkeitsgehalte auch quantitativ bestimmen lassen.

Eingreifende Untersuchungen können beschädigungsfrei sein

Monitoring Instandsetzung Zöller
Mit einem Monitoring über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren kann man bei dieser Konstruktion beobachten, wie sich der Feuchtegehalt an kritischen Stellen entwickelt. Das individuelle Schadensrisiko lässt sich so abschätzen. (Abb.: AIBau/Matthias Zöller)

Zur Kategorie der eingreifenden beschädigungsfreien Untersuchungen sind alle Untersuchungen zu rechnen, bei denen Bauteilöffnungen keine Schäden verursachen. Dazu zählen die Endoskopie bei Bauteilen mit Hohlräumen, das Aufnehmen und Wiederanbringen von Eindeckungen oder Fassadenelementen sowie das Entfernen und Wiederausbringen von Schüttungen und Belägen auf Dächern. Zu den schadensverursachenden eingreifenden Untersuchungen zählen Bauteilöffnungen, die sich nicht unmittelbar ohne größeren Aufwand wieder schließen lassen. Auch mit Zustimmung des Eigentümers sollten diese schädigenden Untersuchungen auf den notwendigen Umfang begrenzt werden.

Monitoring kann eine Alternative sein

Beim Monitoring werden Bauteile über einen gewissen Zeitraum wiederholt beobachtet, um Schadensrisiken abzuschätzen. Dazu zählen: Rissmonitoring, Beobachtungen von Wasserständen und Feuchtigkeitsentwicklung in Dächern. Bei beidseitig diffusionsdicht abgedeckten Holztragwerken von Dächern mit dazwischen angeordneter Dämmung ist in den letzten Jahren eine allgemein erhöhte Schadensanfälligkeit bekannt geworden. Diese Dächer müssen im Bewertungsfall nicht unbedingt geändert werden. Beobachtet man über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren, wie sich der Feuchtegehalt an kritischen Stellen entwickelt, lässt sich das individuelle Schadensrisiko abschätzen. Die Erkenntnisse aus allen Untersuchungen sind in Protokollen, Beschreibungen, Fotografien, Plänen, Zeichnungen, Messprotokollen und Tabellen zusammenzufassen.

Autor: Matthias Zöller

Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND , Ausgabe 6 -2014

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zuletzt editiert am 09. April 2021
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