Das neue IVD-Merkblatt Nr. 42 „Abdichtung historischer Fenster im Denkmalschutz“ beschreibt wesentliche Merkmale und Eigenschaften von Glaserkitt auf Leinölbasis und gibt darüber hinaus Empfehlungen zur Verarbeitung dieses Kitts im Denkmalschutz. Planern und Anwendern sollen Einsatzgebiete sowie die notwendigen Anwendungsgrenzen aufgezeigt werden.
Auch im Denkmalschutz steht die Sicherheit der Verarbeiter bei allen Aktivitäten des Industrieverbands Dichtstoffe (IVD) immer an erster Stelle. Tragende Säulen dafür sind insbesondere die IVD-Merkblätter in der Bauwerksabdichtung. Hier setzt der IVD seit über 25 Jahren den anerkannten Stand der Technik in vielen Anwendungen. Insbesondere auch für Anwendungen, die anderweitig nicht geregelt sind.
Keine europäische Norm
Für plastische Dichtstoffe im Denkmalschutzbereich, wie zum Beispiel Glaserkitt auf Leinölbasis, gibt es keine harmonisierte Europäische Norm. Damit unterliegen diese Produkte nicht der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO). Verbindliche Planungsvorgaben oder Anforderungen finden sich in anderen Regelwerken (unter anderen DIN 18545).
Das IVD-Merkblatt 42 „Abdichtung historischer Fenster im Denkmalschutz“ beschreibt daher das Abdichten von Verglasungen mit plastischen Dichtstoffen als Denkmalschutzauflage bei der Sanierung von historischen Fenstern, Bleiverglasung und Türen sowie fixen Rahmen. Erstellt wurde das Merkblatt in Zusammenarbeit mit dem Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und dem Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau. Weitere Informationen und kostenloser Download des Merkblatts >>>
