Dass die Eckpunkte für das neue Gebäudeenergierecht nun erst Ende Januar vorliegen sollen, wird von vielen Verbänden kritisiert. Gleichzeitig sehen sie aber auch eine Chance: Dann, wenn der geplante neue Name – „Gebäudemodernisierungsgesetz“ – mit Leben gefüllt werden sollte.
Aus Sicht der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) verlängert die Verschiebung zunächst einmal die Unsicherheit für Unternehmen, Eigentümer und Investoren. Aber die Ankündigung des Koalitionsausschusses, im kommenden Jahr das bisherige Gebäudeenergiegesetz durch ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ abzulösen, biete eine Chance für eine besser verzahnte Politik, die klimaneutrale Wärmeerzeugung, effiziente Gebäudetechnik und baulichen Wärmeschutz gemeinsam adressiert.
So betont Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der DENEFF, dass ein wörtlich gemeintes Gebäudemodernisierungsgesetz dann ein Meilenstein werden könne, wenn es gelingt, Wärmeerzeugung und andere energetische Sanierungsmaßnahmen zusammenzudenken. „Gesetz und Förderung können zusammen den Menschen die dringend nötige Orientierung geben, damit sie zukünftig, wenn ein Teil eines Gebäudes erneuert oder instandgehalten wird, diese Gelegenheit auch für energetische Verbesserungen nutzen.“ Dies sei ein zentraler Hebel, um mit überschaubaren Mehrinvestitionen die Sanierungsrate spürbar zu steigern und echte Fortschritte zu erzielen.
„Jedes Gebäude muss individuell betrachtet werden“
Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH, sieht ebenfalls die Vorteile eines solchen Vorgehens: „Jedes Gebäude muss individuell betrachtet werden: Was steht ohnehin an, welche Maßnahmen sind technisch sinnvoll und wirtschaftlich tragbar? Gerade im eigenen Zuhause wollen Menschen Lösungen, die zu ihrem Gebäude und ihrer Lebenssituation passen. Ein ganzheitlicher Ansatz schafft Akzeptanz und vermeidet Fehlentscheidungen sowie Lock-in-Effekte.“
Ein Zusammenwirken von Effizienzmaßnahmen und Energieträgerwechsel ist auch Peter Mellwig vom Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) besonders wichtig, um absehbare Engpässe im Energiesystem und Risiken für Kosten und Akzeptanz zu minimieren: „Es ergibt gerade in der heutigen Zeit mit all ihren Unsicherheiten einfach Sinn, hier zweigleisig zu fahren. Wir kommen schneller und sicherer ans Ziel und bringen dabei die Gebäude auf Vordermann, die sonst sehr hohe Energiekosten verursacht hätten. Auch Energieversorger und Netzbetreiber zeigen sich zunehmend besorgt, dass sie andernfalls an Grenzen stoßen könnten.“
„Trennung in Modernisierung und Neubau wäre sinnvoll und zukunftsweisend“
„Die Trennung des Gebäudeenergiegesetzes in die Gebäudemodernisierung und den Neubau wäre aus fachlicher Sicht äußerst sinnvoll und zukunftsweisend“, kommentiert Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG), die Ankündigung der Bundesregierung, ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz zu schaffen.
„Eine Aufspaltung wäre ein Türöffner für Innovationen und könnte alle Lösungen wie Heizung, Gebäudehülle und Technik in den richtigen Einklang für die Wärmewende im deutschen Gebäudebestand sowie Neubau bringen. Damit würde die Praxis für Verbraucher, Handwerk und Industrie tatsächlich technologieoffen, flexibel und einfach gemacht werden. Nicht jedes Haus braucht als Nächstes eine neue Heizung, vielleicht stehen zunächst neue Fenster an. Der Gebäudebestand ist sehr unterschiedlich, es gibt keine Pauschallösung. Man könnte demnach Heizung, Gebäudehülle und Technik auch gleichberechtigt bei der Förderung ausstatten“, so Hinrichs weiter.
Anrechenbare Ersatzmaßnahmen für mehr Flexibilität
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (Zuständigkeit läge beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) könnte, so der BuVEG, alternative, technologieoffene und anrechenbare Ersatzmaßnahmen beinhalten – so, wie es zum Beispiel das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg bereits in der Praxis vorsieht. Dazu zählen Wärmerückgewinnung, Lüftung, Dämmmaßnahmen und Fenstertausch. Damit entstünde eine funktionierende Symbiose zwischen Heizung, Gebäudehülle und Technik, die den bauphysikalischen Regeln folgt. Auch die Reduzierung der CO₂-Emissionen kürzlich installierter Gasheizungen könnte somit noch erreicht werden. Wichtig sei, dass eine separate Festlegung der Definition „Nullemissionsgebäude im Gebäudebestand“ enthalten ist; ansonsten gelten die Neubauanforderungen automatisch.
Nicht zuletzt wäre eine Neuorganisation der Gebäudeenergie in Deutschland auch zielführend, um die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) umzusetzen. Die Richtlinie muss bis Mai 2026 von Deutschland in nationales Recht gefasst werden und stellt bereits auf die Trennung von Modernisierung und Neubau ab. Weitere Details des BuVEG-Konzepts für ein neues Gebäudeenergierecht >>>
