DGUV-Vorschrift 38
Kurz, klar und verständlich soll die neue „UVV Baurbeiten“ sein. (Abb.: BG BAU)

Bauwerkserhaltung 2020-04-15T00:00:00Z Neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten

Das grundlegende Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die „Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten“, ist neu erschienen. Sie wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert und gilt seit 1. April 2020. Neben einer Straffung ist an der UVV vor allem neu, dass sie künftig auch für sogenannte Solo-Selbstständige gilt.

Die UVV Bauarbeiten, auch als DGUV Vorschrift 38 bezeichnet, hat ihren Ursprung im Jahr 1977 und wurde letztmalig 2012 punktuell unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und des Sozialgesetzbuches überarbeitet. Hintergrund für eine eigene UVV für die Bauwirtschaft sind Besonderheiten der Branche wie etwa die Tätigkeit auf wechselnden Baustellen, den sich mit dem jeweiligen Baufortschritt verändernden Umständen, dem Umgang mit den jeweiligen Witterungsbedingungen, regelmäßig neuen Projektbeteiligten und Infrastrukturen – aber auch das generell hohe Unfallgeschehen.

Die neue UVV Bauarbeiten mit der Bezeichnung „Bauarbeiten - DGUV Vorschrift 38“ ist in einem intensiven Prozess unter Beteiligung von Experten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen entstanden. „Wir sind erleichtert, dass wir nun die Arbeiten an dieser verschlankten und sehr viel praxisnäheren UVV abschließen konnten. Das sorgt für Klarheit in Sachen Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsbetriebe - und vor allem für eine bessere Handhabung des Themas auf der Baustelle“, so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU.

Die neue UVV Bauarbeiten wurde erheblich gestrafft und auf 13 Kernbereiche reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die UVV wurde zudem an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt. Die neue DGUV Vorschrift 38 ist auf der Website der BG BAU veröffentlicht. Erläuterungen zu den Inhalten der Vorschrift 38 erfolgen über eine DGUV-Regel, die zeitgleich mit der UVV veröffentlicht wurde.

zuletzt editiert am 09. April 2021
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