Bei einer energetischen Gebäudemodernisierung und einer hiermit verbundenen notwendigen Verbesserung der Luftdichtheit der Gebäudehülle kann einer erhöhten Luftfeuchtigkeit in Innenräumen durch gezieltes Planen lüftungstechnischer Maßnahmen entgegengewirkt werden. Gerade in der Altbausanierung fehlen jedoch häufig anwendungsgerechte Konzepte. Ziel ist es, die Belüftung der Wohnung teilweise vom Nutzer zu entkoppeln. Wann ein entsprechendes Lüftungskonzept notwendig ist, lässt sich bestimmen.
Schimmelpilzwachstum durch falsches oder ungenügendes Lüften führt in Bestandsbauten bei den Bewohnern immer häufiger zu gesundheitlichen Problemen. Zurückzuführen ist dies in vielen Fällen auf die „dichtere“ Gebäudehülle nach einer energetischen Modernisierung. Der nicht mehr vorhandene „Grundluftwechsel“ durch Infiltration, das heißt der Undichtigkeit der gesamten Gebäudehülle, wird in der Regel durch den Nutzer nicht abgefangen, da er das Problem oft nicht erkennt. Auch wegen langer Abwesenheitszeiten sind die Bewohner häufig nicht in der Lage, den Mindestluftwechsel selbst sicherzustellen. Dies führt zu den bekannten Problemen.
Eine nutzerunabhängige Lüftung würde die häufigste Ursache des Schimmelpilzwachstums – eine ungenügende und falsche Lüftung – ausschließen und damit einen Großteil an Schadensfällen vermeiden. Speziell nach einer Altbausanierung, bei der häufig keine Fachplaner zur Verfügung stehen, wird die Lüftungsproblematik in der Regel nicht berücksichtigt. Doch auch im Bereich des Neubaus bleibt die Planung oft dem Zufall überlassen.
Bewohner passen ihr Lüftungsverhalten nicht an
Neue luftdichte Baukonstruktionen sind notwendig, um die Energieeinsparziele zu erfüllen [1]. In Verbindung mit einem geänderten Lüftungsverhalten führte dies in den letzten Jahren zu einer höheren Feuchtebelastung im Innenraum. Hinweise zum richtigen Lüften und die Diskussion über Zahl und Dauer der Stoßlüftungen haben sich in der Wohnpraxis als nicht ausreichend beziehungsweise umsetzbar erwiesen. Intensive Diskussionen über notwendige Luftwechsel sowie die Grenzen der Fensterlüftung führten schließlich zur Überarbeitung der DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen“ [2].In dieser Norm werden vier Lüftungsstufen sowie die dazu nötigen Außenluftvolumenströme definiert:
- Lüftung zum Feuchteschutz: Lüftung, die in Abhängigkeit des Wärmeschutzniveaus unter üblichen Feuchtelasten und Raumtemperaturen Schimmelpilz- und Feuchteschäden vermeiden soll.
- Mindestlüftung: Lüftung, die unter üblichen Feuchte- und Schadstofflasten Mindestanforderungen an die Raumluftqualität gewährleistet beziehungsweise eine „reduzierte Nutzung“ berücksichtigt.
- Grundlüftung: Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes sowie der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse bei planmäßiger Nutzung einer Nutzungseinheit.
- Intensivlüftung: Zeitweilig notwendige erhöhte Lüftung zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb).

Die für die jeweilige Lüftungsstufe und die jeweiligen Wohnfläche des Objekts mindestens notwendige Lufwechselrate wird in Abbildung 2 dargestellt. Die Luftwechselrate gibt an, wie oft in einer Stunde die Raumluft ausgetauscht wird. So wird bei einer Luftwechselrate von n = 0,5 1/h die Raumluft alle zwei Stunden komplett ausgetauscht.
Bei der freien, das heißt nicht ventilatorgestützten Lüftung, ist entsprechend DIN 1946-6 mindestens die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig sicherzustellen. Das manuell zu öffnende Fenster dient demnach je nach geplantem Lüftungskonzept zur Sicherstellung der Mindestlüftung, der Grundlüftung sowie der Intensivlüftung. Ebenso dient das öffenbare Fenster zur Sicherstellung der Intensivlüftung, wenn eine ventilatorgestützte Lüftung für die Wohnung geplant wird.
Ob generell ein Lüftungskonzept notwendig ist, lässt sich feststellen, indem man den wirksamen Infiltrationsvolumenstrom, der die Undichtigkeiten der Gebäudehülle bezeichnet, mit dem notwendigen Gesamt-Außenluftvolumenstrom zum Feuchteschutz vergleicht. Ist der mindestens notwendige Gesamt- Außenluftvolumenstrom größer als der Luftvolumenstrom, der aus den Undichtigkeiten der Gebäudehülle resultiert, reicht dieser Infiltrationsluftwechsel nicht aus und es sind lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) festzulegen.
Um anhand der Ausgangslage entscheiden zu können, ob ein Konzept generell benötigt wird, stellt die DIN 1946-6 klare Regeln auf. Mit einer vom ift Rosenheim erarbeiteten Richtlinie sowie hierin enthaltenen Tabellen kann sowohl für die Modernisierung als auch für den Neubau schnell entschieden werden, ob die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen notwendig ist.
Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND , Ausgabe 1. 2014
Autor: Dipl.-Phys. Norbert Sack

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