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Die neue DIvB Richtlinie 100 sichert Standards in der Ausbildungen zum Fachplaner und Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz.

Brandschutz 2013-09-17T00:00:00Z Neue DIvB Richtlinie 100 definiert Ausbildungsstandards

Bisher gab es keine einheitlichen Anforderungen für die Ausbildung von Fachplanern und Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz. Die neue DIvB Richtlinie 100 will dem abhelfen und Qualitätsstandards der Ausbildungen zum Fachplaner und Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz sichern.

Derzeit gibt es vereinzelte, teilweise nicht koordinierte Aus- und Weiterbildungen im vorbeugenden Brandschutz, die zum Teil große qualitative Unterschiede aufweisen. Zur Sicherung der Qualitätsstandards dieser Ausbildungen erstellten Mitglieder des Deutschen Instituts für vorbeugenden Brandschutz e. V. (DIvB) unter Beteiligung ausgewählter Ausbildungsträger und Mitglieder der Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz e. V. (BFSB) die DIvB Richtlinie 100 „Ausbildung Geprüfter Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz und Geprüfter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz“. Ziel dieser Richtlinie ist es die Anforderungen an die Qualifikation und die Mindeststandards in der Ausbildung von Fachplanern und Sachverständigen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes festzulegen. Darüber hinaus soll die bundesweite Vergleichbarkeit der Ausbildungsgänge garantiert werden.

Erforderliche Leistungsbilder werden beschrieben

Die Fachplanung im Bereich Brandschutz stellt eine spezialisierte Planung dar und wird abgegrenzt zur übergreifenden Planung des Architekten auf Grundlage einer Entwurfs- oder Genehmigungsplanung erstellt. Neben den gesetzlichen Vorgaben sowie den zu beachtenden Baubestimmungen und Regelwerken sollen bei der Erarbeitung von Lösungen auch wirtschaftliche und nutzerspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Das Ergebnis ist eine rechtskonforme und schutzzielorientierte Fachplanung (gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Abweichungen), die die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen darstellt. Diese erforderlichen Leistungsbilder beschreibt die DIvB Richtlinie 100 für den „Geprüften Fachplaner“ und den „Geprüften Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz“.

Der Sachverständige soll im Rahmen seiner Tätigkeit aufgrund seiner vertieften Ausbildung auch komplexe Sonderbauten bearbeiten und wenn notwendig von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Lösungen erarbeiten können. Er muss darüber hinaus in der Lage sein, auch schwierige brandschutztechnische Fragestellungen und Bestandssituationen gutachterlich zu bewerten.

Richtlinie gibt Rahmen der Ausbildung vor

Die DIvB Richtlinie legt Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsumfang und Lehrinhalte im Einzelnen für beide Ausbildungen fest. Des Weiteren gibt sie Rahmenbedingungen für die Prüfungen und die erforderlichen Fortbildungen nach Ausbildungsabschluss vor. Die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung kann durch den Ausbildungsträger mit einem Zertifikat dokumentiert werden. Personen, die vor Inkrafttreten der Richtlinie bereits als geprüfte Fachplaner oder Sachverständige tätig waren, können auf Antrag beim Ausbildungsträger die Gleichwertigkeit mit den Anforderungen der Richtlinie feststellen lassen.

Die DIvB Richtlinie Online: www.divb.org

zuletzt editiert am 09. April 2021
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