Im November ist die überarbeitete Estrichnorm DIN 18560-1 in Kraft getreten. Neu aufgenommen wurde unter anderem die CM-Messung des Restfeuchtegehalts zur Beurteilung der Belegreife. Dabei wurden erstmals Grenzwerte normativ festgeschrieben: Calciumsulfatestriche gelten jetzt ab einem Feuchtegehalt ≤ 0,5 CM-% als belegreif.
„Der bislang beschriebene Wert von 0,3 CM-% bei beheizten Calciumsulfatestrichen hat im Baustellenalltag durch unnötig lange Trocknungszeiten immer wieder zu Verzögerungen geführt“, berichtet Antje Hannig, Geschäftsführerin Technik beim Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM). Der Verband hatte sich in der Normenarbeit für eine Lockerung auf 0,5 CM-%, sowohl für unbeheizte als auch für beheizte Calciumsulfatestriche, eingesetzt.
Nur CM-Messung ist normgerecht
Der Restfeuchtegehalt ist ein Kriterium zur Beurteilung der Belegreife von mineralisch gebundenen Estrichen und gilt unabhängig vom geplanten Oberbelag. Gemessen wird mit der Calciumcarbit-Methode (CM-Prüfung), die als einzig normgerechte Methode festgelegt ist. Andere Verfahren sollten nur zur Vorprüfung oder zur Eingrenzung feuchter Flächen angewandt werden. Erstmals sind auch die Prüfeinrichtungen sowie die Durchführung in der Norm festgelegt. Die Beurteilung der Belegreife gehört zur Prüfpflicht des Oberbodenlegers direkt vor der Verlegung.