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Die steuerliche Förderung der Sanierung soll Gebäudeeigentümer erreichen, für die das CO₂-Gebäudesanierungs- programm nicht genügend Anreize bietet. (Abb.: Baugewerbe)

Gebäude + Energie 2011-10-27T00:00:00Z Neue Chance für Steuerrabatte bei der Gebäudesanierung

Das Bundeskabinett hat beschlossen beim Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen.

Es besteht wieder eine Chance für die lang andauernde Debatte um einen Steuerrabatt mit einem Kompromiss zu einem guten Ende für die Bauwirtschaft zu bringen. Die Entscheidung des Kabinetts stieß beim ZDB auf Zustimmung und bringt gleichzeitig Zuversicht für einen schnellen Beschluss auf einen Steuerrabatt im Vermittlungsausschuss mit sich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Wohnungseigentümer jährlich zehn Prozent der Kosten für energetische Sanierungen von der Steuer absetzen können.

"Wir freuen uns sehr über die Entscheidung der Bundesregierung endlich den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung voran zu bringen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung und die Länder sich zügig auf die steuerliche Förderung verständigen, damit der drohende Attentismus in der energetischen Sanierung verhindert werden kann", kommentierte Rechtsanwalt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, die jüngste Entwicklung in der Hängepartie.

Bisherige Hauptstreitpunkte zwischen Bund und Ländern sind die Verteilung der Kosten der Steuerentlastung und eine gerechte Ausgestaltung der Förderung. Die Länder vertreten die Ansicht, dass lediglich der Bund die Kosten einer steuerlichen Förderung tragen soll, da sie nicht hinnehmbare Steuereinnahmen befürchten. Aus diesem Grund war das Gesetz zur steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Gebäudesanierungen schon im Juli im Bundesrat gescheitert.

"Die von der Bundesregierung eingeleitete Energiewende formuliert äußerst ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele. Dies gilt in besonderer Weise für die angestrebte weitere Verbesserung der Energieeffizienz, bei der der Gebäudebereich einen entscheidenden Anteil hat. Um die Sanierungspotenziale zu heben, bedarf es dringend der ergänzenden steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen, denn steuerliche Anreize haben eine enorme Zugkraft für private Investitionen. Die Entscheidung heute setzt das richtige Signal für die Eigentümer und bietet die notwendige Investitionssicherheit", betonte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa abschließend.

zuletzt editiert am 09. April 2021
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