Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat unter Berücksichtigung neuer medizinischer Forschungsergebnisse in die Liste der Berufskrankheiten fünf weitere seit 1. August 2017 anerkennungsfähige Berufskrankheiten aufgenommen. Darunter sind auch drei, die durch in älteren Gebäuden vorkommende Schadstoffe ausgelöst werden.
Das sind Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die jetzt in aktualisierter Fassung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte „Liste der Berufskrankheiten“ führt alle Berufskrankheiten nach Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) auf. Sie kann unter www.baua.de/publikationen heruntergeladen werden.
