Feuchtes Mauerwerk ist eine der häufigsten Ursachen für Schäden an Gebäuden. Sollen Mauerwerke trockengelegt werden, stehen viele Methoden zur Auswahl: Einige lassen die Wand bewusst offen, damit Feuchtigkeit permanent abtrocknen kann, andere setzen auf eine konsequente Abdichtung. Welche die richtige ist, lässt sich nur objektspezifisch entscheiden. Manchmal führt gerade die Kombination mehrerer Sanierungsverfahren zum Erfolg.
Selbst wenn sich weder Schimmel noch Salzeinträge am Mauerwerk zeigen, können Putzabplatzungen, abblätternde Farbe sowie Auswaschungen der Fugen auf feuchtes Mauerwerk hinweisen. Letztere können bei verputztem Mauerwerk genauso entstehen wie bei Mauern aus Naturstein oder Ziegelstein. Meist wird das Mauerwerk dabei nicht nur oberflächlich geschädigt. Salzeinträge führen dazu, dass zunehmend Feuchtigkeit aus der Luft absorbiert wird, die sich in Außenputz und Mauerwerk einlagert. Weitere Salzkristalle, die sich durch die erhöhte Bauteilfeuchte ablagern, verengen zusätzlich die Poren, so dass eine Austrocknung dauerhaft verhindert wird.
Nur wenn die Ursachen bekannt sind, kann erfolgreich saniert werden
Soll durchfeuchtetes Mauerwerk saniert werden, empfiehlt es sich, zunächst eine Bauzustandsanalyse auf Basis des WTA Merkblatts 4-5 Mauerwerksdiagnostik durchzuführen. Wichtig sind eine genaue Feuchte- und Salzgehaltsbilanz sowie die Bewertung der objektspezifischen baulichen Gegebenheiten. Auf Basis der ermittelten Ergebnisse sollte dann ein Sanierungskonzept erstellt werden. Dabei ist es neben der Wahl geeigneter Sanierungsmaßnahmen wichtig, auch etwaige Ursachen zu beheben: Feuchte kann auch aus defekten Wasserleitungen, Dächern oder Dachrinnen ins Mauerwerk gelangen. Auch eine fehlende oder defekte Sockel-abdichtung oder Risse im Mauerwerk kommen als Auslöser in Betracht.

Nachträglich von innen abdichten
Maßnahmen müssen objektspezifisch gewählt werden. Nachträgliche Innenabdichtungen sind zum Beispiel eine kostengünstige Möglichkeit, das Mauerwerk zum Innenraum hin abzudichten. Sie werden häufig eingesetzt, wenn Außenabdichtungen – beispielsweise wegen Überbauung – nicht möglich sind. Das Mauerwerk kann bei einer Innenabdichtung nicht mehr nach innen abtrocknen. Es bleibt feucht.
Sanierputze auftragen
Eine weitere Möglichkeit, feuchtes Mauerwerk trockenzulegen und das ursprüngliche Bild der Wand wiederherzustellen, ist der Auftrag eines geeigneten Sanierputzsystems, das Schadsalze in der Wand bindet und so weitere Feuchteeinträge verhindern kann. Bei der Auswahl des richtigen Systems hilft das WTA Merkblatt 2-9-04/D Sanierputzsysteme. Hier sind mögliche Systemaufbauen in Abhängigkeit vom Grad der Versalzung und dem vorliegenden Schadensfall geregelt. Je nach Grad der Versalzung oder Nutzung des Objekts reicht der Auftrag eines Sanierputzes allerdings nicht aus. Dann müssen flankierende Maßnahmen angewandt werden.
Nachträglich vertikal und horizontal abdichten
Besonders bei älteren Gebäuden sind Vertikal- oder Horizontalsperren häufig beschädigt oder fehlen gänzlich. Dann kann in das Mauerwerk eindringende Feuchtigkeit ungehindert nach oben aufsteigen. Soll die erdberührte Außenabdichtung eines Gebäudes erneuert werden, muss das Kellermauerwerk bis zur Gebäudesohle freigelegt und gereinigt werden. Je nach Objekt und Baugrundbeschaffenheit bietet es sich dabei an, eine Drainage einzubauen, die „drückendes Wasser“ nach unten abführt. Solange der Sockelbereich im Rahmen des Drainageeinbaus freiliegt, können Kellerräume zusätzlich nach außen abtrocknen. Zur vertikalen Abdichtung eignen sich Abdichtungssysteme, wie sie in der DIN 18195 beschrieben sind. Bewährt haben sich hier insbesondere Bitumendickbeschichtungen oder kaltselbstklebende Bitumenbahnen. Die meisten Horizontalsperren per Injektionsverfahren können im Gegensatz zu Vertikalabdichtungen sowohl von außen als auch von innen angebracht werden. Eine Möglichkeit ist dabei, eine kapillarbrechende Schicht im Mauerwerk zu schaffen, die das weitere Aufsteigen von Feuchtigkeit verhindert. Die Verwendung von Horizontalsperren zur nachträglichen Mauerwerksabdichtung ist im WTA Merkblatt 4-4-04 geregelt.
Autor: Florian Ellenrieder
Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND, Ausgabe 06-2014

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