Das renommierte Referententeam der Bauleitertage sorgt stets für eine interessante und nicht minder unterhaltsame Veranstaltung mit vielen anregenden Diskussionen (von links): Dr. Edgar Joussen, Spezialist für das private Bau-, Vergabe- und Architektenrecht, Dr. Tobias Rodemann, stellvertretender Vorsitzender des unter anderem für Bau- und Architektensachen zuständigen 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten sowie RA Goetz Michaelis, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht. (Quelle: Rudolf Müller Mediengruppe)

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3. November 2022 | Teilen auf:

Mit neuen Themen in die nächste Runde

Die 25. Münchner am 21. und 22. November und die 22. Kölner Bauleitertage am 6. und 7. Februar 2023 gehen mit neuen Schwerpunkt-Themen an den Start: Dieses Mal geht es um die Bauzeit beziehungsweise Behinderungen, um die Abgrenzung Bau- und Kaufvertrag sowie um das Thema Arbeitseinstellung bei Streitigkeiten.

Das renommierte Referententeam Dr. Edgar Joussen, Goetz Michaelis und Dr. Tobias Rodemann begleitet die Teilnehmer zwei Tage durch das Programm und steht auch während der Pausen und beim abendlichen Bauleitertreff im Brauhaus für persönliche Fragen bereit. Daneben bieten Round-Tables ausreichend Zeit für den Erfahrungsaustausch untereinander.

Am ersten Tag steigt RA Dr. Joussen mit dem Thema Bauzeit ein: Er erläutert die Bedeutung von Bauzeitenplänen, wie die Bauzeit, ihr Beginn und ihr Ende definiert sind und welche Folgen Verzug mit sich bringt. Anschließend kümmert sich RA Goetz Michaelis um die Abgrenzung von Bau-, Werkliefer- und Kaufverträgen und um die Vereinbarung der VOB bei Werklieferverträgen. Einzelfälle aus der Baupraxis runden seinen Vortrag ab. Und weiter geht es mit RA Dr. Rodemann und dem Thema Bauzeit. Genauer: Mit Behinderungen und Verlängerung der Bauzeit. Dr. Rodemann erklärt, was eine Behinderungsanzeige ist und welche Anforderungen an die Dokumentation aus gerichtlicher Sicht zu beachten sind. RA Michaelis beschließt den ersten Tag mit einem Vortrag über die Mängelrechte beim Kauf, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die Bedeutung der kaufmännischen Rügepflicht, Folgeansprüche im Bauvertrag und Mehrkostenansprüche bei Behinderungen.

Holger Merkel, Geschäftsführer der bionic3 GmbH, einem Blower-Door-Messdienstleister, eröffnet den zweiten Tag mit einem Exkurs: Unter der Überschrift „Normgerechte Blower-Door-Messung: hierauf müssen Sie als Bauleiter achten“ geht es neben den gesetzlichen und normativen Anforderungen darum, welche Messnorm im Einzelfall anzuwenden ist, was sich seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes GEG geändert hat und wie eine normgerechte Gebäudepräparation für eine Blower-Door-Messung aussieht: Was darf für die Messung abgeklebt werden und was nicht? Anschließend erläutert Dr. Joussen die unterschiedlichen Ansprüche, die sich aus einem Bauvertrag ergeben können: Vergütungs-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche. Zum Abschluss referiert RA Michaelis über das Thema Arbeitseinstellung bei Streitigkeiten.

Am dritten Tag kann das neue Praxis-Seminar „Kein Geld verschenken – an Nachträge denken“ zum Vorzugspreis optional hinzugebucht werden. Weitere Informationen zum Programm und die Möglichkeit, sich anzumelden, finden Sie auf der Website der Bauleitertage.

zuletzt editiert am 03.11.2022