Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erhalten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer künftig mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Heizung, während die Klimaziele weiterhin klar im Fokus bleiben. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz am 10. Juli zugestimmt, es tritt seit dem 29. Juli 2026 in mehreren Stufen in Kraft.
Mit dem GModG ersetzt die Bundesregierung das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das zentrale Ziel bleibt unverändert: Bis 2045 soll der gesamte Gebäudebestand in Deutschland klimaneutral sein. Gleichzeitig sollen die Modernisierung von Heizungen und die energetische Sanierung insgesamt einfacher, technologieoffener und praxistauglicher werden. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten dadurch mehr Spielraum bei der Wahl eines Heizsystems, das zu ihrem Gebäude und zu ihren finanziellen Möglichkeiten passt.
Technologieoffenheit mit klaren Leitplanken
Eine wichtige Änderung besteht darin, dass die bisherige Vorgabe, neue Heizungen müssten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, entfällt. Dadurch erweitert sich die Palette der zulässigen Heizsysteme: Neben Wärmepumpen, Biomasse- und Hybridheizungen können künftig auch moderne Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Gleichzeitig werden bisherige Betriebsverbote für ältere Heizkessel aufgehoben und gesetzlich verpflichtende Beratungstermine vor dem Einbau bestimmter Heizungen entfallen. Diese Öffnung bedeutet jedoch keinen Freifahrtschein für fossile Heizungen. Mit der sogenannten Bio-Treppe führt das Gesetz einen Stufenplan ein, der vorschreibt, dass neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Energieträger nutzen müssen. Ergänzend dazu sollen Energieversorger über eine Grüngasquote zunehmend Biomethan, Wasserstoff und andere erneuerbare Gase bereitstellen. Ab dem 1. Januar 2027 treten zudem weitere Anforderungen in Kraft, die der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD dienen und unter anderem Nichtwohngebäude, Solaranlagen und die Ökobilanzierung von Neubauten betreffen. Schrittweise entwickelt sich das Nullemissionsgebäude zum neuen Standard im Neubau, sodass Neubauten ab 2030 im Betrieb keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen sollen.
Passende Heizlösung wählen und langfristig denken
Welche Heizung langfristig sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn entscheidend sind der energetische Zustand des Gebäudes, der Wärmebedarf, die vorhandene Infrastruktur sowie die Investitions- und Betriebskosten. In vielen Häusern kann eine Wärmepumpe eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Lösung darstellen, in anderen Fällen bietet sich eine Hybridheizung aus bestehender Gas- oder Ölanlage und Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz an. Mehr Technologieoffenheit bedeutet daher nicht, dass jede Heiztechnik für jedes Gebäude gleichermaßen geeignet ist. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten neben den Anschaffungskosten vor allem die langfristige Entwicklung der Energiepreise, die Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe und mögliche Förderangebote berücksichtigen, insbesondere bei Öl- und Gasheizungen, deren fossiler Betrieb durch steigende CO₂-Preise zunehmend teurer wird. Wer seine Heizungsmodernisierung plant, sollte die neue Wahlfreiheit nutzen, die Entscheidung aber nicht allein an der gesetzlichen Zulässigkeit ausrichten. Eine sorgfältige Bestandsaufnahme des Gebäudes und eine fachkundige Beratung helfen dabei, Investitionen langfristig zu sichern und zukunftsfest auszurichten. Ausführliche Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz, zu Heiztechnologien und zu möglichen Modernisierungswegen bietet der Online-Ratgeber unter www.intelligent-heizen.info .
