Um eine dauerhaft luftdichte Gebäudehülle zu erreichen, ist eine umsichtige Planung nötig, die sämtliche Phasen des Bauablaufs mit einschließt. Auch setzen einschlägige Normen, Regelwerke und Förderbedingungen für energieeffizientes Bauen ein entsprechendes Luftdichtheitskonzept voraus. Trotzdem stoße man laut Aussage des Fachverbands Luftdichtheit im Bauwesen immer wieder auf Dichtheitsmängel an Gebäuden.
Am Anfang des Dichtheitskonzepts gilt es, die Lage der luftdichtenden Ebene festzulegen und deren Durchdringung durch Kabel oder Rohre so weit wie möglich auszuschließen. Jede Verletzung der Gebäudehülle und jeder Anschlussmeter, den man bereits im Entwurf vermeidet, muss später nicht abgedichtet werden.
Als nächsten Schritt überprüft man die Geschlossenheit der luftdichten Hülle. Alle potenziell problematischen Stellen werden einschließlich der zu verwendenden Materialien im Detail geplant und gezeichnet. Als kritisch erweisen sich dabei insbesondere Bauteilanschlüsse sowie Konstruktions- oder Materialwechsel. „Einen guten Überblick kritischer Details bietet Teil sieben der DIN 4108“, betont der FLiB. Die Norm beschreibt auch die Prinzipien des Dichtheitskonzepts und liefert zahlreiche Beispiellösungen.
Arbeitsanweisungen detailliert formulieren
Ein gutes Luftdichtheitskonzept formuliert im Anschluss praktikable Arbeitsanweisungen für die Handwerker, plant die genaue Bauabfolge und ordnet die verschiedenen Schritte den einzelnen Gewerken zu. Die Koordination aller Beteiligten hilft beispielsweise zu verhindern, dass nachfolgende Gewerke die bereits fertige Luftdichtheitsschicht wieder beschädigen. Die Einzelheiten des Dichtheitskonzepts sollten sich auch in der Ausschreibung der Luftdichtheitsschicht möglichst genau widerspiegeln. „Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich die Bauausführung angeboten und kalkuliert wird, die man haben will“, erläutert FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher. Ebenso werde der Abgleich zwischen geschuldeter und erbrachter Leistung erleichtert.
Die Kontrolle vorab planen
Innerhalb jedes Bauabschnitts muss die Luftdichtheit sorgfältig kontrolliert werden. Die Kontrolle kann über die laufende Objektüberwachung, einen baubegleitenden Dichtheitstest sowie eine Schlussmessung erfolgen. Dabei empfiehlt der FLiB, die Luftdichtheitsmessungen einzeln und möglichst getrennt von den übrigen Leistungen auszuschreiben: „Der erste Dichtheitscheck soll Leckagen durch unsachgemäß ausgeführte Details zu einem Zeitpunkt aufdecken, an dem sie sich noch einfach beheben lassen. Beim zweiten Test geht es dann um das Einhalten von Grenzwerten.“ Eine Gebäudehülle, die sorgfältig geplant, ausgeschrieben und ausgeführt wurde, bringt alle Voraussetzungen dafür mit, diese Vorgaben auch auf Dauer zu erfüllen.
Weitere Informationen stellt der Fachverband Luftdichtheit unter
www.flib.de
zur Verfügung.
