Eigentlich sollten wir drei bis vier Mal am Tag unsere Wohnungen lüften. Wie soll das in der Praxis funktionieren? Mit automatisch gesteuerten Dachfenstern lässt sich dieser Anspruch erfüllen, ohne dass die Bewohner eingreifen müssen.
Neubauten werden heutzutage annähernd luftdicht ausgeführt. Auch bei energetischen Sanierungen wird in der Regel die Dichtheit des Bestandsgebäudes erheblich verbessert. Dies verringert zwar wie erwünscht Energieverluste, stellt jedoch eine hohe Herausforderung an die Raumlufthygiene dar. Denn um Luftfeuchte, aber auch Schadstoffe abzuführen, ist meist ein mehrfach täglicher Luftwechsel erforderlich. Bleibt dies aus, steigt das Risiko von Schimmelpilzwachstum. Denn wird Feuchtigkeit, die beispielsweise vom Kochen, Duschen oder Waschen an die Raumluft abgegeben wird, nicht abtransportiert, schlägt sie sich an kalten Stellen in der Wohnung nieder, etwa Außenwänden. Hier droht in der Folge Schimmelbildung. Oft machen sich die Pilzkulturen auch unsichtbar in Räumen breit – zum Beispiel unter den Tapeten oder im Wandputz. Dann stellen sie eine Gefahr für Gesundheit und Bausubstanz dar, ohne überhaupt entdeckt zu werden.
Austausch der Raumluft notwendig
Wenn die Ausbreitung von Schimmel vermieden werden soll, nimmt neben richtiger Planung, Dämmung und Heizen das Lüftungsverhalten eine wichtige Rolle ein. Der regelmäßige Austausch der verbrauchten, feuchten Raumluft gegen frische Außenluft ist notwendig. Diesen Umstand berücksichtigt inzwischen auch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Neben der luftdichten Ausführung der Gebäudehülle verlangt sie auch die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. In Paragraf 6, Absatz 2 der EnEV heißt es: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“ Die übliche Forderung, der Mieter müsse eben ausreichend häufig die Fenster öffnen, ist bei Berufstätigen und im Hinblick auf eine wachsende Zahl von Single- Haushalten kaum realistisch. Eine Vielzahl von Auseinandersetzungen und Prozessen um Schimmel in Wohnungen und das richtige Lüftungsverhalten bestätigt dies. In vielen Familien ist tagsüber einfach keiner da, der die Fenster in der erforderlichen Häufigkeit für die notwendige Stoßlüftung öffnen könnte. Eine dauerhafte Kipplüftung ist in der kalten Jahreszeit nicht zu empfehlen, da in dieser Zeit Wände und Möbel so stark auskühlen, dass für das Wiederaufheizen sehr viel Energie verbraucht wird. Der Einbau manueller Fenster, verbunden mit dem Hinweis an den Mieter, regelmäßig zu lüften, reicht also in der Regel nicht mehr aus. Zumal die DIN 1946-6 die Anforderung an den Mindestluftwechsel so konkretisiert, dass ein nutzerunabhängiges Lüften sichergestellt werden muss. Die Verantwortung dafür liegt beim Planer, also dem Architekten, ausführenden Unternehmer oder Handwerker.
Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus DDH – Das Dachdeckerhandwerk , Ausgabe 15. 2011
Autor: Till Reine

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