Cover des Leitfadens auf dem ein Gebäude mit Fassadenbegrünung zu sehen ist.
Die neue BuGG-Fachinformation liefert Informationen zu den kommunalen Förderinstrumenten zur Dach- und Fassadenbegrünung. (Quelle: Bundesverband GebäudeGrün e.V.)

Gebäude + Energie 2024-04-25T11:27:09.371Z Leitfaden: Kommunale Förderinstrumente zur Dach- und Fassadenbegrünung

In der neuen Fachinformation „Leitfaden kommunale Förderinstrumente zur Dach- und Fassadenbegrünung“ des Bundesverbands Gebäudegrün (BuGG) geht es neben den Förderinstrumenten um die Ergebnisse des „Städtedialog Gebäudegrün“. Bei diesem Dialog stand der regelmäßige Austausch zwischen den Städten, die Informationsvermittlung zur Dach- und Fassadenbegrünung und zu den kommunalen Förderinstrumenten sowie die Erarbeitung von Best-Practice-Beispielen im Vordergrund.

Dach- und Fassadenbegrünungen sind Maßnahmen zur urbanen Klimawandelanpassung. Sie steigern zudem die Biodiversität in der Stadt und tragen zur Luftreinigung bei. Aufgrund dieses Mehrfachnutzens wächst die Nachfrage nach fachlichen Informationen und Fördermöglichkeiten bei den Städten. Der gegenwärtige Stand des Fachwissens und des Umgangs mit den Förderinstrumenten ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Das übergeordnete Ziel des „Städtedialog Gebäudegrün“ war der Aufbau eines Kommunikationsformats für Städte.  

„Hitzewellen nehmen infolge des Klimawandels zu, was sich vor allem in Städten auf die Gesundheit der Menschen auswirkt“, sagt Franz-Peter Heidenreich, Leiter des Referats Wasser, Boden, Infrastruktur der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Begrünungen von Dächern, Fassaden, Höfen und städtischen Flächen sowie Entsiegelungen helfen ihm zufolge, die Hitzeauswirkungen in bebauten Gebieten zu senken. „Der Städtedialog Gebäudegrün zeigt, dass Kommunen wegweisend mit konkreten Projekten vorangehen und so einen entscheidenden Beitrag zur Gesunderhaltung ihrer Bevölkerung leisten“, so Heidenreich. Das von der DBU fachlich und finanziell geförderte Projekt, das auch vom Deutschen Städtetag und vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt wurde, findet jetzt nach einer Laufzeit von zweieinhalb Jahren seinen Abschluss. An den 13 Online-Veranstaltungen (Kombination aus Wissenstransfer und Workshops) innerhalb der Projektlaufzeit haben insgesamt 429 Teilnehmende aus 181 Städten teilgenommen. 

Erfahrungen aus der Praxis sind Grundlage des Leitfadens 

Die durch Recherchen des BuGG, Städte-Umfragen und die Online-Workshops mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten zusammengetragenen Praxiserfahrungen werden nun in der BuGG-Fachinformation „Leitfaden kommunale Förderinstrumente zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung und Hofbegrünung“ zusammengefasst. 

Zum Einstieg bildet der Leitfaden neben der Projekterläuterung auch Kurzbeschreibungen und Auflistungen der positiven Wirkungen von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung und Hofbegrünung ab. Der Kernteil des Leitfadens geht in der Systematik „Fordern, Fördern, Informieren“ auf die kommunalen Förderinstrumente ein. 

Im Baustein 1 „Fordern“ werden „Festsetzungen in Bebauungsplänen“, „Berücksichtigung in der Eingriffsregelung (‚Ökopunkte‘)“ und „Vorgaben in Gestaltungssatzungen“ mit Definitionen, Praxisbeispielen, Mustervorlagen und Empfehlungen beschrieben. Die gleiche Vorgehensweise findet auch in Baustein 2 „Fördern“, „Förderprogramme/Finanzielle Zuschüsse“ und „Gebührenreduktion bei der Gesplitteten Abwassergebühr“ Anwendung. Das Kapitel wird noch ergänzt mit Hinweisen zu Landes- und Bundesförderprogramme sowie Städtebauförderungen. 

Der Baustein 3 „Informieren“ geht auf verschiedene Marketingbausteine ein, die für eine Information der Bürger und Bürgerinnen notwendig sind – ein umfassender und kontinuierlicher Wissenstransfer sei für die Umsetzung und Erfolg möglichst vieler Dach- und Fassadenbegrünungen unerlässlich, so der BuGG. Abschließend werden noch die Themen Potentialanalyse, Bestandserfassung und Erfolgskontrolle umgesetzter Maßnahmen angesprochen. Weitere Informationen und Download der BuGG-Fachinformation >>>

zuletzt editiert am 25. April 2024
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