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Gebäude + Energie 2010-03-09T00:00:00Z Künftige Photovoltaikvergütung im EEG vorgestellt

Die im EEG vorgesehenen Änderungen für Strom aus solarer Strahlung wurden am 20. Januar von Dr. Norbert Röttgen vorgestellt. Sie betreffen im Wesentlichen eine flexible Marktanpassung und eine einmalige Absenkung der Vergütungssätze.

Auszug aus den im EEG vorgesehen Änderungen:

Die Förderung wird für alle Solaranlagen flexibel an die Marktentwicklung angepasst. Zielmarke für den jährlichen Ausbau sind jetzt 3.000 MW pro Jahr:

Bei einem Zubau innerhalb des Korridors von 2.500 3.000 MW ändert sich nichts im Vergleich zu den bisherigen Regelungen im EEG . Die Degression beträgt dann 9%. Erst wenn der Zubau mehr als 3.500 MW beträgt, gehen wir davon aus, dass die Vergütungssätze schneller sinken können. Die Degression erhöht sich dann in jeweils 1.000 MW-Schritten um jeweils weitere 2,5%. Damit wird die Kostenersparnis bei größeren Stückzahlen abgebildet. Beträgt der Zubau weniger als 2.500 MW gehen wir davon aus, dass die Vergütungssätze nicht so stark sinken sollten. Die Vergütung soll dann steigen, indem die Degression in 500 MW-Schritten um jeweils 2,5% gesenkt wird.

Einmalige Absenkung der Vergütungssätze: Die durch den Verfall der Marktpreise eingetretene Überförderung wird durch eine einmalige Absenkung der Vergütungssätze ausgeglichen.

Die Vergütungssätze werden um 15 % einmalig und zusätzlich abgesenkt. Bei Dachanlagen greift diese Regelung zum 1. April 2010. Bei Freiflächenanlagen wird aufgrund der längeren Planungszeiten eine längere Frist gewährt. Die Absenkung erfolgt hier erst zum 1. Juli 2010.

zuletzt editiert am 09. April 2021
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