Die neue Richtlinie VDI 3922 Blatt 2 soll die Qualität der Energieberater sichern und die Transparenz für Auftraggeber verbessern.
In ihrem aktuellen Positionspapier zu „Klimaschutz und Energiepolitik“ fordert der VDI die Verbesserung der Qualifizierung und Zertifizierung von Energieberatern. Für die Qualifizierung sollten einheitliche Eingangsvoraussetzungen, Inhalte und Prüfungskriterien sowie gegebenenfalls Kategorien geschaffen werden. Dazu hat die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) die neue Richtlinie VDI 3922 Blatt 2 „Energieberatung – Feststellung der Kompetenz von Energieberatern“ erarbeitet. Sie soll den Beratungsprozess weiterentwickeln und die Untersuchungs- und Zielbereiche für Energieberatungen generell festlegen.
In unterschiedlichen Kompetenzprofilen müssen die VDI-Energieberater zukünftig ihr Wissen und ihre Erfahrung für festgelegte Einsatzbereiche nachweisen und durch regelmäßige Weiterbildung aktuell halten. Die neue Richtlinie soll somit die Qualität der Energieberater sichern und erhöhen, die Transparenz für Auftraggeber der Dienstleistung Energieberatung verbessern (beispielsweise bei der Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes und der DIN EN 16247 beziehungsweise der Einführung der DIN EN ISO 50001) und die Rechtssicherheit durch Aufnahme in das Technische Regelwerk steigern.
Das Ziel der neuen Richtlinie ist, eine verordnungsrechtliche Forderung zu schaffen, dass Energieberater in den Kompetenzprofilen nach VDI 3922 Blatt 2 geprüft sind. Dabei ist eine ausreichende Übergangfrist zur Schulung, Prüfung und Anerkennung von Beratern zu sichern. Ein zentrales Register für VDI-Energieberater wird dazu erstellt.
Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals . Die Einspruchsfrist endet am 30.04.2018.
