Ein Fallbeispiel zeigt, dass das „Absaufen“ eines Daches auch ohne Dachleckagen von oben möglich ist. Verantwortlich waren Mängel an der Luftdichtheitsschicht, die einen massiven Schimmelpilz- und Schwammbefall im Dachgeschoss verursachten.
In einem Vorort von Bielefeld wurde ein Einfamilienhaus erstellt. Seine Besonderheit besteht in der Gebäudekonstruktion, bei der der obere Niederschlagsschutz durch eine freistehende Stahlkonstruktion gewährleistet wird (Abb. 1). Darunter wurde das eineinhalb-geschossige Gebäude in massiver Bauweise erstellt. Um die äußere Brettschalung im Schrägdach vor dem zu bestimmten Jahreszeiten abtropfenden Kondensat zu schützen, wurden als Dachhaut Bitumenschweißbahnen aufgebracht. Unterhalb der Brettschalung befinden sich eine Mineralwolledämmung und darunter eine PE-Folie als Dampfbremse. Der Wärmeschutz der Fassade wird durch ein Wärmedämm- Verbundsystem sichergestellt.
Einige Zeit nach Bezug des Hauses traten teilweise erhebliche Risse in den Gipskartonplatten im Obergeschoss auf. Diese sowie verschiedene weitere Mängel führten letztendlich zu einem Bauprozess mit selbstständigem Beweisverfahren. Der vom Landgericht bestellte Sachverständige stellte in seinem Gutachten fest, dass ein nicht fachgerechter Anschluss der Luftdichtigkeitsschicht an der Dachschräge und der Massivwand vorlag. Unter anderem wurde die Folie nur mit einer Klebemasse an der Wand befestigt; eine Entlastungsschlaufe zur Aufnahme von Bauwerksbewegungen wurde nicht ausgeführt. Die vom Hersteller vorgeschriebenen Klebstoffmengen sind teilweise deutlich unterschritten worden, die geklebte Luftdichtigkeitsebene wurde nicht entsprechend der Norm mit einer Anpresslatte zusätzlich fixiert. Die Befestigung erfolgte außerdem nicht auf der Wandfläche, sondern der Wandkrone. Bei Bauteilöffnungen konnte der Sachverständige darüber hinaus Lücken bei der Verklebung der Dampfdichtheitsschicht erkennen und Fehlstellen der Dampfbremse feststellen. Kabeldurchführungen unterbrachen die Befestigung der Dampfsperre. In einem Kinderzimmer ließ sich die Dampfbremse entlang der Außenwand anheben.
Von innen konnte Feuchtigkeit in die Konstruktion gelangen

Aufgrund dieser teilweise erheblichen Mängel war es wahrscheinlich, dass Innenraumfeuchtigkeit in die Konstruktion gelangen und dort kondensieren konnte. Hinweise darauf gaben zum Beispiel von außen sichtbare Flecken im Bereich der Giebel. Aufgrund der vorliegenden Konstruktion musste sich ein Kondensatanfall besonders schädigend auswirken, da das Kondensat durch die obere Bitumenabdichtung mit sehr hohem s d - Wert nicht nach außen abtrocknen kann.
In den besonders kalten Wintern 2009 und 2010 zeigten sich auf den Innenseiten der Dachschrägen auch noch Feuchtigkeitsränder, die sich insbesondere am Übergang zur Massivwand abzeichneten. Gerade in diesem Bereich befanden sich die Fehlstellen in der Folie, so dass das Kondensat an diesen Stellen nach innen dringen konnte.
Gericht verurteilte Architekten zur Mängelbeseitigung
Der Architekt wurde auf Grundlage des Gutachtens vom Gericht verurteilt, sämtliche Mängel sowie Folgemängel zu beseitigen. Dem Sachverständigengutachten zufolge sollte dabei umlaufend ein Streifen der Gipskartonplatten oberhalb der aufsteigenden Wände entfernt und anschließend die Dampfbremse normgerecht montiert werden. Da die Flecken im Wesentlichen in diesem unteren Bereich der Schrägen vorhanden waren, wurde angenommen, dass auch nur hier ein Schimmelpilzbefall vorlag. Hierauf basierend wurde vom Architekten ein Leistungsverzeichnis ausgearbeitet, das den Rückbau der Gipskartondecken im Randbereich vorsah sowie einen kompletten Rückbau der Wandplatten, um bei Bedarf die gesamte Folie auszutauschen. Ein Entfernen der Dämmung und die Desinfektion der Hölzer in diesem Bereich wurde als ausreichend erachtet. Der Haftpflichtversicherer des Architekten bot den Gebäudeeigentümern dafür eine Entschädigung von 20.000 Euro an.
Zur Bestimmung des Pilzbefalls wurden Proben genommen
Die Eigentümer beschlossen einen Fachmann für die Sanierung von Schimmelpilzschäden hinzuzuziehen. Um die nächsten Sanierungsschritte und den tatsächlichen Sanierungsbedarf festzulegen, wurde zunächst ein Sachverständiger für Schimmelpilze mit ergänzenden Untersuchungen beauftragt, die insbesondere die Zwischensparrendämmung umfassen sollten. Dieser bohrte an insgesamt drei Stellen Löcher in Gipskarton und Dampfbremse und nahm Proben aus der Mineralwolledämmung. Die Probeentnahmestellen befanden sich sowohl auf der Nordals auch auf der Südseite, im unteren Schrägenbereich nahe der massiven Wand, in der Mitte der Schrägen sowie möglichst weit oben in der Spitze.
Die Probennahmen wurden im Sommer durchgeführt. Der oben beschriebene Prozess der Kondensatentwicklung findet jedoch nur bei kalter Außenwitterung statt. Somit war damit zu rechnen, dass das Schimmelpilzwachstum „eingeschlafen“ war. Das machte eine besondere Analytik erforderlich. Zusätzlich zur Bestimmung der anzüchtbaren, das heißt aktiven Schimmelpilze wurden daher in einem Speziallabor Pilzbestandteile angefärbt sowie unter dem Mikroskop die Gesamtzahlen bestimmt.
Wie vom Sachverständigen erwartet, waren die Mengen der anzüchtbaren Pilze und Bakterien unauffällig. Eine herkömmliche Analytik hätte hier Schadensfreiheit attestiert. Die Gesamtzahlen, das heißt die Mengen der abgestorbenen oder nicht anzüchtbaren Pilze, waren etwas erhöht. Insgesamt waren die Befunde wider Erwarten nicht so eindeutig, wie der Sachverständige aufgrund seiner Erfahrungen sowie der ihm geschilderten Problematik erwartet hätte. Die Ergebnisse der Analysen rechtfertigten jedoch den Ausbau der gesamten Dämmung, weil Myzel und Schadensindikatoren nachgewiesen wurden.
Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND , 2.2014
Autoren: Dieter Küsters, Stephan Zwiener

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