50. Aachener Baustofftag Saal
Sehr gut besucht waren der Aachener Baustofftag … (Abb.: B+B BAUEN IM BESTAND/M. Henke)

Betoninstandsetzung 2015-12-03T00:00:00Z Interesse an Betoninstandhaltungs-Richtlinie ist groß

Das Fortbildungsinteresse ist bei Fachplanern in der Betoninstandhaltung und Betoninstandsetzung derzeit groß. Sowohl der 50. Aachener Baustofftag, der diesmal vom Institut für Bauforschung gemeinsam mit dem Bau-Überwachungsverein über zwei Tage ausgerichtet wurde, als auch der 10. GUEP Planertag der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken waren mit 270 und 343 angemeldeten Teilnehmern ausgesprochen gut besucht.

Ein Grund dafür ist sicherlich die neue Betoninstandhaltungsrichtlinie des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb). Sie wird die Betoninstandsetzungsrichtlinie ablösen. Prof. Dr. Michael Raupach zeigte sich auf dem Baustofftag des IBAC am 19./20.11.2015 in Aachen zuversichtlich, dass nach der nächsten Ausschusssitzung Ende Januar der Gelbdruck erscheinen kann und auch auf dem GUEP Planertag am 1.12.2015 in Köln wurde zum Beispiel von Dr. Wilhelm Hintzen vom Deutschen Institut für Bautechnik angemerkt, dass es gut wäre, wenn die Instandhaltungsrichtlinie bis zum 16. Oktober 2016 vorliegen würde, um sie in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) berücksichtigen zu können. Diese soll zu diesem Datum im Zuge der Überarbeitung der Musterbauordnung und darauf aufbauend der Landesbauordnungen die Bauregellisten ablösen.

10. GUEP Planertag Saal
… und der GUEP Planertag in Köln. (Abb.: B+B BAUEN IM BESTAND/M. Henke)

Grund für diese Überarbeitungen ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Oktober 2014 (C-100/13). Dies hat zur Folge, dass an Bauprodukte, für die harmonisierte europäische Normen vorliegen (CE-Kennzeichnung), national keine zusätzlichen Anforderungen gestellt werden dürfen (Ü-Kennzeichnung). Deshalb zielen die Überarbeitungen darauf ab, die Sicherheitsanforderungen zukünftig auf der Ebene der Bauwerke zu formulieren, was in die Zuständigkeit der Mitgliedsländer fällt. Es soll in den Überarbeitungen erreicht werden, dass das bisherige Sicherheitsniveau beibehalten werden kann und gleichzeitig weitere Klagen wegen der Beschränkung des freien Warenverkehrs in der EU vermieden werden.

Verantwortung des Sachkundigen Planers steigt

50. Aachener Baustofftag Raupach
Über die neue Betoninstandhaltungs-Richtlinie informierte in Aachen Prof. Dr. Michael Raupach. (Abb.: B+B BAUEN IM BESTAND/M. Henke)

Auch die neue Betoninstandhaltungsrichtlinie wird diesen Grundsatz berücksichtigen. Die Sicherheitsanforderungen werden auf Bauwerksebene geregelt. Das bringt für den Planer eine höhere Verantwortung mit sich, da er zukünftig nicht mehr für einen Einsatzbereich aus einer Liste mit zugelassenen Produkten wählen kann, sondern selbst entscheiden muss, welches nach EU-Norm zugelassene Produkt (Normenreihe EN 1504) er entsprechend dessen Leistungserklärung auswählt, um die geregelten bauwerksbezogenen Anforderungen zu erfüllen.

Ausbildung wird vereinheitlicht

Aber nicht nur in diesem Punkt wird die Verantwortung des Sachkundigen Planers steigen. Die Betoninstandhaltungsrichtlinie legt im neuen Teil 1 sehr viel genauer als bisher seine Aufgaben fest und definiert die Kenntnisse und Erfahrungen, die ein Sachkundiger Planer haben muss, zum Beispiel über die Beurteilung der Standsicherheit, Instandhaltungskonzepte und so weiter.

10. GUEP Planertag Hintzen
In Köln stellte Dr. Wilhelm Hintzen den Bezug der Betoninstandhaltungs-Richtlinie zu den übergeordneten baurechtlichen Verordnungen vor, die derzeit ebenfalls überarbeitet werden. (Abb.: B+B BAUEN IM BESTAND/M. Henke)

Entsprechend wird die Ausbildung für Sachkundige Planer zukünftig einheitlich geregelt. Der Ausbildungsbeirat „Sachkundiger Planer“, der von den meisten Institutionen aus dem Bereich der Betoninstandhaltung getragen wird, hat hierfür bereits einen Ausbildungs- und Stoffplan verabschiedet sowie den Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgelegt. Die Richtlinie für die Anerkennung von Ausbildungsstätten liegt ebenfalls im Entwurf vor. Voraussetzung für die Ausbildung ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Bereich der Instandhaltung von Betonbauwerken.

Zahl der Instandsetzungsprinzipien und -verfahren steigt

Mehr Verantwortung kommt auf den Planer auch zu, weil die Zahl der Instandsetzungsprinzipien und der zugeordneten Verfahren steigt. Es soll sechs Prinzipien zur Instandsetzung von Betonschäden und drei zur Instandsetzung von Bewehrungsschäden geben. Der Kathodische Korrosionsschutz wird zumindest für Titananoden in Einbettmörteln als Prinzip neu aufgenommen. Insgesamt werden 29 geregelte Verfahren vorgegeben, die auf diesen Prinzipien beruhen.

Auch neue Expositionsklassen werden in der Instandhaltungsrichtlinie eingeführt, die die Einwirkungen aus dem Untergrund berücksichtigen. Die Altbetone werden ebenfalls anhand ihrer noch vorhandenen Druck- und Oberflächenzugfestigkeit Klassen zugeordnet.

Mehr Informationen in B+B BAUEN IM BESTAND

Ausführlicher werden wir über den IBAC Baustofftag und den GUEP Planertag in der Ausgabe 1.2016 der B+B berichten. Eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte der Instandhaltungsrichtlinie werden wir in B+B 2.2016 vermitteln.

Michael Henke

zuletzt editiert am 09. April 2021
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