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Dr. Gerd Geburtig führt die Teilnehmer der 1. FVID-Fachtagung „Brandschutz und Innendämmsysteme“ in die Thematik ein. (Abb.: FVID)

Innendämmung 2013-04-03T00:00:00Z Innen gedämmt und vor Brand geschützt

Hersteller, Fachplaner und Ausführende erhielten auf der ersten FVID-Fachtagung "Brandschutz und Innendämmung" viele Hinweise über eine Thematik, die bisher nahezu unbeachtet blieb, jedoch in der Praxis weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden stehen meistens vor allem die möglichst guten Wärmedämmeigenschaften der verwendeten Materialien im Fokus. Die Auswahl der Dämmprodukte kann jedoch die Eigenschaften des gedämmten Außenbauteils wesentlich beeinflussen. Dies wird besonders beim Brandschutz deutlich: Die ungedämmten Bestandsgebäude sind vielfach selbst Konstruktionen mit ausreichend hoher Feuerwiderstandsdauer. Wird jedoch nachträglich ein ungeeigneter Dämmstoff eingebaut, kann sich das ehemals günstige Brandverhalten durchaus verschlechtern. Eine ganzheitliche Betrachtung von Innendämmungen muss sich daher nicht nur dem Wärme-, sondern auch dem Brandschutz widmen.

An diesem Punkt brachte der Fachverband Innendämmung e. V. (FVID) gemeinsam mit dem Design-Security-Forum (DSF), Spezialseminarveranstalter im Bereich Brandschutz, erstmals Licht ins Dunkel. Rechtsanwalt Götz Winter vom DSF und Dipl.-Ing. Jürgen Gänßmantel vom FVID begrüßten die interessierten Teilnehmer, die über die mit Innendämmsystemen verbundenen brandschutztechnischen Risiken und Besonderheiten informieren wollten.

Der Ausbreitung von Feuer und Rauch muss vorgebeugt werden

In seinem einleitenden Vortrag stellte Dr. Gerd Geburtig, Architekt und Prüfingenieur für Brandschutz, die bauordnungsrechtlichen Schutzziele und daraus abgeleiteten Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz vor. Zentrale Anforderung ist, dass nach den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden muss. Aus der Gebäudeeinstufung nach § 2 (3) der Musterbauordnung in die Gebäudeklassen 1-5 werden die grundlegenden materiellen Anforderungen des Brandschutzes abgeleitet.

Schottungssysteme und Innendämmungen

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail: Bei nachträglichem Einbau von Innendämmungen liegen Probleme und Risiken oft im Bereich von Bauteilanschlüssen und insbesondere bei den Durchdringungen von Installationsleitungen, für die spezielle sogenannten "Schottungssysteme" erforderlich werden. Mario Wendling von der Firma Flamro zeigte dazu Möglichkeiten für den fachgerechten Umgang in Verbindung mit Innendämmungen auf. Wesentlich ist dabei das Einhalten der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ); wichtig, gerade bei Deckendurchbrüchen, wenn die Innendämmung in den Bauteilanschlüssen Wand/Decke appliziert wird, ist zum Beispiel die Besonderheit, dass die Innendämmung am äußeren Abschluss des jeweiligen Schotts enden muss. Die ausführenden Firmen müssen nach abZ für das jeweilige Schott nach Vorgabe der Zulassung eine entsprechende Schulungsbescheinigung vorlegen.

Innendämmungen werden nach dem Modell Brandschacht geprüft

Der Frage welche Materialeigenschaften überhaupt geprüft werden müssen widmete sich Thomas Hübler, Geschäftsführer der MPA Dresden GmbH in Freiberg/Sachsen. Brandprüfungen dienen der Baustoffklassifikation; dabei wird mit Brandmodellen gearbeitet. Die Einheitstemperaturkurve (ETK) bildet hierbei das jeweilige Brandmodell ab, darf jedoch nicht mit dem sogenannten Realbrand verwechselt werden. Der zu beurteilende bauliche Brandschutz ist ein Mindestbrandschutz. Innendämmungen werden nach dem Modell Brandschacht geprüft (SBI-Test); hierbei ist der Untergrund immer im Verbund mit der Innendämmung zu betrachten. Die Erfahrung zeigt, dass möglichst der kritischste Aufbau unter praktischen Bedingungen zu prüfen ist. Zu beachten ist hierbei, dass die Kombination aus nicht brennbarer Innendämmung + nicht brennbarem Untergrund nicht zwangsläufig insgesamt die Nichtbrennbarkeit ergibt. Dieses Ergebnis war für zahlreiche Teilnehmer überraschend.

Muss eine Innendämmung genehmigt werden?

Rechtsanwalt Götz Winter vom Design-Security-Forum zeigte das Spannungsfeld energetischer und sicherheitsrelevanter Zielsetzungen aus juristischer Sicht auf. Sein Vortrag beleuchtete die Frage: Ist die nachträgliche Anbringung eines Innendämmsystems genehmigungspflichtig? Nach einer ersten Klärung am Beispiel der hessischen Landesbauordnung und der Erläuterung der Bedeutung sogenannten Verwendbarkeitsnachweise arbeitete Winter die Problematik am Fallbeispiel eines Gebäudes GK 5 in Hessen auf, bei dem eine (Brand-)Wand zum notwendigen (ungeheizten) Treppenraum F-90 A+M mit einem Innendämmsystem der Baustoffklasse B1 gedämmt werden soll.

Dr. Gerd Geburtig fasste die aufgezeigten Aspekte anhand von best practice - Beispielen zusammen und zeigte auf, wie Wärmedämmung, Schall- und Brandschutz optimiert zu koordinieren sind. Zentraler Dreh- und Angelpunkt ist das technische Bezugsdokument, Brandschutznachweis oder -konzept, das die jeweiligen konkreten Anforderungen regelt.

In der Abschlussdiskussion waren sich Referenten und Tagungsteilnehmer einig: Die Veranstaltung hat erstmals ein Thema aufgegriffen, welches bisher noch sehr stiefmütterlich betrachtet wird. In Anbetracht der Vielzahl an unterschiedlichen Innendämmsystemen und unbekannten Brandschutzeigenschaften in Verbindung mit dem Bestandsuntergrund wird eine Intensivierung der Betrachtung erforderlich werden.

Autor: Jürgen Gänßmantel

zuletzt editiert am 09. April 2021
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