Die Bundesingenieurkammer warnt erneut vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sollten der Preisrahmen, den die HOAI vorgibt wegfallen, befürchtet sie eine Gefährdung der Qualität beim Planen und Bauen in Deutschland. Deshalb wirbt sie nun mit einer neuen Website für die Rettung der Honorarordnung.
Anlässlich des Parlamentarischen Abends der Bundesingenieurkammer am 14.02.2017 in Berlin unterstrich auch Staatssekretär Gunther Adler (BMUB) die Wichtigkeit der HOAI und betonte: „Das Bundesbauministerium setzt sich für den Erhalt und Fortbestand der HOAI ein.“
Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer führte weiter aus: „Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was beziehungsweise wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf“, begründet Kammeyer die Initiative der Bundesingenieurkammer.
Sie ruft mit der HOAI-Kampagnenseite alle Planer auf, sich für den Erhalt der HOAI stark zu machen. So können zum Beispiel entsprechende Banner von der Kampagnenseite heruntergeladen und für den eigenen Webauftritt verwendet oder über die sozialen Netzwerke verbreitet werden.
Die Europäische Kommission hatte am 17. November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu verklagen. Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission damit an einem weiteren Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe. Die Bundesingenieurkammer appelliert daher auch an die Bundesregierung, sich weiterhin für den Erhalt der HOAI einzusetzen.
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