Die Propstei Johannesberg bietet am 27. Oktober ein Seminar über holzzerstörende Organismen an historischen Gebäuden an: Wie können Schäden durch diese Organismen verhindert und biologische Schaderreger bekämpft werden?
Grundsätzlich soll schon die Konstruktion Holzbauteile vor holzzerstörenden Insekten und Pilzen schützen. Wenn dies nicht ausreicht, helfen zulassungspflichtige Biozide. In Deutschland gibt es für den Einsatz von Holzschutzmitteln bundeseinheitliche Regeln (z.B. DIN 68800, BAuA-Zulassungen, WTA-Merkblätter). Diese Regeln sind für den „normalen“ Wohnungsbau erstellt worden und lassen sich daher nicht immer in Einklang mit dem Denkmalschutz bringen. Nichtsdestotrotz existieren diverse „Öffnungsklauseln“, die es gestatten, substanzschonend Schaderreger an denkmalgeschützten Gebäuden zu bekämpfen.
Neben detailliertem Wissen über die betreffenden Regelwerke und der Bausubstanz muss man auch die Lebensgewohnheiten der Organismen und die bauphysikalischen Verhältnisse der Bausubstanz kennen. Denn nicht jeder Schaderreger muss bei speziellen klimatischen Verhältnissen auch bekämpft werden. So lassen sich mitunter gravierende Eingriffe in die Bausubstanz vermeiden.
Das Seminar vermittelt diese Kenntnisse und das für die Bewertung einer Schadenssituation notwendige Wissen über das Zusammenspiel der konstruktiven, biologischen, chemischen und bauphysikalischen Gegebenheiten. Es werden frühere und aktuelle Einbringverfahren von Holzschutzmitteln vorgestellt und anhand von Beispielen wird erklärt, wie bei Sanierungen von denkmalgeschützten Gebäuden in Bezug auf holzzerstörende Organismen vorgegangen werden sollte. Für dieses Seminar werden Fortbildungspunkte entsprechend der Kammerregelung der AKH/IKH vergeben. Weitere Informationen >>>