Die Altstadt von Goslar gehört mit ihren vielen Fachwerkhäusern zum UNESCO-Weltkulturerbe. Zu den Spaziergängern, die am 10. und 11. September 2015 die alte Bausubstanz in Augenschein nahmen, gehörten auch zahlreiche fachkundige Personen. Denn am Rand der Altstadt liegt das Tagungszentrum, in dem sich mehr als 300 Holz- und Bautenschützer zu ihrer Sachverständigen- und Verbandstagung mit den Fachkonferenzen zu Holzschutz, Schimmelpilzen und Bautenschutz weitergebildet haben.
Desinfektion behebt Problem nicht dauerhaft

Auf der Schimmelpilze-Fachkonferenz drehte sich in diesem Jahr alles um das Thema Desinfektion. Wolfgang Böttcher berichtete zum Beispiel über Versuche aus der Sicht des Praktikers. Sieben Testflächen wurden hierfür mit unterschiedlichen Desinfektionsmitteln besprüht. In sechs Fällen konnte nach acht Tagen eine Verringerung der ATP-Aktivität der Schimmelpilze festgestellt werden. Am besten wirkten Clotrimazol und ein Mittel mit dem Namen „EstrichDämm Desinfektion“ auf Basis von Wasserstoffperoxid. Böttcher wies darauf hin, dass die Mittel zwar das Pilzmyzel abtöten, aber nicht ausreichend die Sporen. Schimmelpilze können also wieder auskeimen. Sporen sollte man daher nach Möglichkeit durch eine Feinreinigung absaugen oder auf glatten Oberflächen abwischen.
Außerdem berichtete Böttcher über zwei Praxistestfälle, in denen eine Desinfektion der Estrichdämmschicht mit unterschiedlichem Erfolg durchgeführt worden ist. Im zweiten Fall konnte die Schimmelpilz-Aktivität zwar durch technische Trocknung, Desinfektion und Nachtrocknung reduziert werden, dafür wurde aber eine erhöhte Belastung durch Hefen und Bakterien (Actinomyceten) diagnostiziert, die bei den Voruntersuchungen noch nicht festgestellt worden war.

Da die Mikroorganismen zwar inaktiviert, aber nicht beseitigt werden, ersetze eine Desinfektion keine Feinreinigung, sondern ist ein flankierendes Verfahren, zog Böttcher sein Fazit. Oft sei es besser, dass Material auszubauen.
Judith Meider erinnerte eingangs ihres Vortrags daran, dass eine Desinfektion das Ziel habe, „totes oder lebendiges Material in einen Zustand zu versetzen, in dem es nicht mehr infizieren kann.“ Abgesehen von Menschen mit einer herabgesetzten Immunabwehr ist das Infektionsrisiko bei einer Schimmelpilzbelastung aber gering. Die problematischeren Allergie- und Intoxikationsrisiken würden aber durch Desinfektionsmaßnahmen nicht verringert.
Meider ging außerdem auf verschiedene Methoden ein, die Schimmelbelastung durch Probennahme und Laboranalysen festzustellen. Am aussagekräftigsten sei die Ermittlung der Gesamtzellzahl. Diese ist in einer wissenschaftlichen Testreihe nach einer Desinfektionsmaßnahme über einen Zeitraum von sechs Tagen sogar angestiegen. Meider begründete dies damit, dass Schimmelpilze als Abwehrmaßnahme gegen den bioziden Angriff vermehr Sporen ausstoßen, die neue Keime bilden. Dagegen ging die Zahl der Koloniebildenden Einheiten (KBE) zunächst zurück. Die Wirksamkeit von Produkten wird in der Regel mit dem Rückgang dieser Werte begründet. In dem Versuch zeigte sich aber auch, dass die KBE nicht dauerhaft reduziert werden konnten.

Abschließend ging Constanze Messal auf die DGUV-BGI 201-028 „Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung“ ein, die zurzeit neu erarbeitet wird. Danach müssen Mittel für eine Biozidbehandlung nach Biozidprodukte-Verordnung zugelassen sein. Das bedeutet auch, dass ihr Einsatz auf ein Minimum zu begrenzen ist und die Aussagen auf dem Etikett keine verharmlosenden Formulierungen enthalten dürfen. Anzugeben sind vielmehr zugelassene Anwendungen, alle Wirkstoffe inklusive ihrer Konzentrationen, der für die Wirkung erforderliche Zeitraum und anderes mehr.
FPD sollen geregelt werden
In der Bautenschutz-Konferenz bildeten Abdichtungen einen Schwerpunkt. Dabei informierte Dr. Uwe Wirringa über die Produktgruppe Flexible polymere Dickbeschichtungen (FPD), die im Alltag auch als „Hybridabdichtungen“ oder „KMB ohne Bitumen“ bezeichnet werden. Zurzeit ist eine Arbeitsgruppe dabei, die bauaufsichtlichen Anforderungen für diese Produktgruppe zu definieren, um sie möglichst bald in die Bauregelliste aufnehmen zu können. Festgelegt werden Prüfanforderungen, aber auch Eigenschaften, die Produkte dieser Gruppe aufweisen müssen, zum Beispiel in punkto Rissüberbrückungsfähigkeit, Beanspruchungsklassen, Flächendruckfestigkeit und so weiter. Ziel ist, bis 2016 die FPD in die Prüfgrundsätze für mineralische Dichtungsschlämmen (PG-MDS) einzuarbeiten. Bis zum ersten Quartal will die Deutsche Bauchemie außerdem eine FPD-Richtlinie analog zur KMB-Richtlinie herausbringen.
An beiden Tagen ging es außerdem sehr viel um den Baustoff Holz, seinen Erhalt und Sanierung. Darüber werden wir in der kommenden Ausgabe von B+B BAUEN IM BESTAND berichten.
Michael Henke