Neues-Holzschutzmittel-Pallaske
Das neue bekämpfende Holzschutzmittel auf Basis von Rapsölmethylester (RME) als VOC-freiem Lösungsmittel wird im Spritzflut-Verfahren eingebracht. (Abb.: Gsell & Gsell GmbH)

Holzschutz 2015-12-22T00:00:00Z Holz schützen und gesund bleiben

Eine neue, nachhaltig angelegte Schutzmitteltechnologie gegen Insektenbefall wurde im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsvorhabens erarbeitet und basiert im Wesentlichen auf Rapsölmethylester (RME) als VOC-freiem Lösungsmittel. Unter Berücksichtigung aller derzeit gültigen gesundheitlichen und umweltbezogenen Rahmenbedingungen wurden einerseits die VOC-bedingten Nachteile konventionell formulierter Bekämpfungsmittel vermieden, und es gelang andererseits, fast alle technischen Vorteile dieser seit Jahrzehnten bewährten Schutzmittelklasse zu erhalten und teilweise zu verbessern.

In einer Studie des Verbandes öffentlicher Feuerversicherungsanstalten in Deutschland wurde 1936/37 die geografische Verbreitung des Hausbockkäfers im Gebäudebestand des Deutschen Reichs systematisch erfasst und kartografiert [1]. Die Untersuchung zeigte, dass zwischen 50 und 89 Prozent des damaligen Gebäudebestands durch den Hausbock befallen war und dadurch erhebliche volkswirtschaftliche Schäden vorlagen. Vor diesem Hintergrund hatte der Holzschutzgedanke bei den Baubehörden während und nach dem Wiederaufbau Deutschlands in den 1950er- und 1960er-Jahren einen sehr hohen Stellenwert. Auch die Einführung der DIN 68800 Holzschutz im September 1956 trug diesem Schutzgedanken Rechnung. Mit den ersten chlororganischen Bioziden wurde der Holzschutzgedanke in den 1970er- Jahren in die breite Öffentlichkeit getragen. Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre zeigten sich aber die hochproblematischen Eigenschaften dieser Biozid-Klasse: hohe Persistenz in der Umwelt, Anreicherung im Fettgewebe und in der Nahrungskette und viele andere mehr. Daher wurde zusätzlich zum Nachweis der Wirksamkeit die Notwendigkeit erkannt, eine toxikologische und umweltbezogene Bewertung der Holzschutzmittel einzurichten.

Gesetzliche Regelwerke bilden Rahmen für Entwicklungsarbeit

Daher machte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Anfang der 1980er-Jahre eine toxikologische und umweltbezogene Bewertung zum festen Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Holzschutzmittel, die im bauaufsichtlich geregelten Bereich eingesetzt werden. In diesen Bewertungsprozess bezog es die deutschen Gesundheits- und Umweltbehörden ein. Parallel dazu führten die Holzschutzmittelhersteller für den nicht bauaufsichtlich geregelten Bereich ein eigenes Zulassungsverfahren auf freiwilliger Basis ein (RAL-GZ 830). Dieses Verfahren beinhaltete ebenfalls eine toxikologische und umweltbezogene Bewertung der Holzschutzmittel durch die deutschen Gesundheits- und Umweltbehörden. Zeitgleich begann die Substitution der chlororganischen Biozide durch wesentlich unproblematischere Wirkstoffe. Mit Einschaltung der Gesundheits- und Umweltbehörden in das Bewertungsverfahren wurden erstmals Bewertungskriterien etabliert, die eine gezielte Produktoptimierung hinsichtlich Biozid-Ausrüstung gestatteten. Damit konnten die Hersteller von Holzschutzmitteln die Suche nach neuen Wirkstoffen vorantreiben, wobei neben deren Eignung für den Holzschutz toxikologische und umweltbezogene Verbesserungen gegenüber den aktuell eingesetzten Bioziden zum zentralen Innovationsziel wurden. In dieser Phase wurden die Auswirkungen der Holzschutzmittel auf Mensch und Umwelt auf das damals technisch machbare

Minimum reduziert, indem schwerstflüchtige und kaum auswaschbare Biozidgruppen wie Triazol-Fungide und synthetische Pyrethroide angewendet wurden. Darüber hinaus wurden Häutungshemmstoffe als Alternative zu neurotoxischen Insektiziden eingeführt.

BPD und BPR verteuerten Holzschutzmittel-Innovationen

Mit dem Erlass der „Biocidal Product Directive“ (BPD) [2] im Jahr 1998 wurden diese Innovationen auf dem Status quo eingefroren. Denn die BPD verlangt zum einen eine anwendungsspezifische Zulassung für jeden Wirkstoff, bei der der Aufwand für das Bewertungsverfahren Kosten von zwei bis drei Millionen Euro verursacht. Damit wurde den Holzschutzmittel-Herstellern die Suche nach neuen Wirkstoffen für innovative Produkte fast unmöglich gemacht und in die Hände der Wirkstoffproduzenten gelegt. Zum anderen verlangt die BPD eine Zulassung für jedes einzelne Holzschutzmittel, wobei nur bereits zugelassene Wirkstoffe genutzt werden dürfen. Die Kosten für das Produkt-Bewertungsverfahren liegen zwischen 150.000 und 250.000 Euro, was die Zahl der verfügbaren Mittel und Lückenindikationen drastisch reduziert. Die Biozidprodukterichtlinie wurde am 1. September 2013 durch die Biozidprodukteverordnung (BPR) ersetzt.

VOC-Emissionen von Bauprodukten für Innenräume werden bewertet

Mit Umsetzung der Bauprodukte-Richtlinie [3] in nationales Recht werden alle Bauprodukte, die in Innenräumen verwendet werden, hinsichtlich ihrer Emission von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) bewertet. Diese Bewertung folgt einem fest vorgegebenen Schema, das vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB-Bewertungsschema [4]) erarbeitet und vom DIBt in den Zulassungsgrundsätzen zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten [5] seit 2010 umgesetzt wurde. Auch Holzschutzmittel, die für die Bekämpfung von Insektenbefall in Innenräumen vorgesehen sind, unterliegen dieser Bewertung. Das DIBt legt auf der Grundlage des AgBB-Bewertungsschemas Wartezeiten fest, die nach der Bekämpfungsmaßnahme bis zu einer normalen Nutzung des Raumes einzuhalten sind.

Autor: Dr. Michael Pallaske

Dieser Beitrag ist Teil eines Artikels aus B+B BAUEN IM BESTAND; Ausgabe 4-2014

Quellen

[1] Verband öffentlicher Feuerversicherungsanstalten in Deutschland (Hrsg.): Erhebungen über den Befall des deutschen Gebäudebestandes durch den Hausbockkäfer (Hylotrupes bajulus L.), 1936/37

[2] Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, 16.2.1998

[3] Richtlinie 89/106/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften, 21.12.1988. Ab 1.7.2013: Verordnung (EU) 305/2011; „Bauproduktenverordnung“ BauPVo

[4] Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten. AgBB-Bewertungsschema, Juni 2012

Fachbeiträge-Archiv grün.jpg

Sie möchten erfahren, wie der Beitrag weiter geht? Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf das BauenimBestand24.de- Fachbeiträge-Archiv . Neben diesem Beitrag stehen Ihnen dort über 2.000 Fachartikel aus der B+B BAUEN IM BESTAND sowie fünf weiteren Fachzeitschriften zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Abo

Login für Abonnenten

zuletzt editiert am 09. April 2021