Überflutete Einfahrt eines Parkhauses
Für den Arbeitsschutz beim Aufräumen und Wiederaufbau nach einem Hochwasser hat die BG BAU auf ihrer Website Informationen zusammengestellt. (Quelle: Pixabay/Rudolf Langer)

Bauwerkserhaltung 2024-01-18T09:24:48.774Z Hochwasser: Sicherer Wiederaufbau

Große Gebiete in Deutschland sind immer noch von Hochwasser betroffen. Anschließend werden Aufräum-, Reinigungs- und womöglich auch Wiederaufbauarbeiten nötig sein. Damit bei diesen Arbeiten niemand zu Schaden kommt, spielt der Arbeitsschutz eine wichtige Rolle. Informationen gibt es auf der Website der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Die Hochwasserlage in Teilen Deutschlands ist nach wie vor angespannt. Aktuell steht alles im Zeichen des Katastrophenschutzes. Durch Minustemperaturen kann es in nassgewordenen Mauerwerken und Fassaden zu Frostsprengungen kommen. Gefährdungen durch das Hochwasser können untere anderem durch Gefahrstoffe (z. B. auslaufende Heizöltanks), durch Bakterien und Viren im Abwasser oder durch Elektrizität entstehen. 

„Nach dem Rückgang des Hochwassers werden Reparaturarbeiten an Gebäuden und Infrastruktur notwendig sein. Hier werden sowohl Bauunternehmen als auch private Eigenbauer tätig werden – um sich selbst nicht zu gefährden, müssen sie bei den Arbeiten auf den Arbeitsschutz achten“, betont Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. 

Auf einer Themenseite hat die BG BAU daher wichtige Informationen zusammengefasst. Dazu gehören eine Handlungshilfe „Bauarbeiten in Schadensgebieten“ und mehrere Checklisten mit Hinweisen zu Gefährdungen und Verhaltensregeln nach Katastrophen, Notfällen und Havarien. 

BG BAU gewährleistet Versicherungsschutz 

Grundsätzlich stehen die Beschäftigten der vor Ort tätigen Bau- und Reinigungsunternehmen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt, dass sie bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über die BG BAU versichert sind. Dasselbe gilt für Helferinnen und Helfer privater Bauarbeiten. Bauherren müssen ihr Bauvorhaben anmelden und können dies online erledigen.

zuletzt editiert am 18. Januar 2024
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